Null Steuer für Kaffeebohnen aus den ärmsten Ländern
Laut der Anzeige im Amtsblatt wird ab 6. Mai 2025 der Zollsteuersatz von 6 Prozent auf Kaffeebohnenimporte aus den am wenigsten entwickelten Ländern auf null gesenkt. In der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder werden 49 Länder, darunter Äthiopien, Laos, Togo, Jemen und Ruanda, aufgeführt.
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