Istanbul Post

Keine Auslandskredite für verschuldete Kommunen

Das Finanzministerium hat mit einer Verordnungsänderung zusätzliche Bedingungen zur Beantragung und Beanspruchung von Auslandskrediten für öffentliche Einrichtungen und Organisationen eingeführt. Demnach können öffentliche Einrichtungen, Gemeinden und Kommunen, die überfällige Steuerschulden und Schulden bei der Sozialversicherung haben, keine externen Finanzmittel aufnehmen. Der Beitrag im Wirtschaftsportal „Ekonomim“ erinnert, dass es bisher Gemeinden unter der Voraussetzung der Genehmigung des Finanzministeriums möglich war, Auslandskredite aufzunehmen. Nunmehr müssen sie nachweisen, dass sie die betreffenden Schulden beglichen haben.

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