Stromsubventionierung nach Verbrauch
Mit der in Kraft getretenen neuen Stromverbrauchsregelung erfolgt die staatliche Subventionierung nunmehr schrittweise entsprechend der monatlichen Verbrauchsmenge. Bleibt bei den Haushalten der monatliche Stromverbrauch unter 417 Kilowatt, wird die staatliche Subventionierung fortgesetzt. Für die Stromsubventionierung von Betrieben wird als Obergrenze eine Jahresverbrauchsmenge von 15.000 Kilowatt vorgegeben. Sowohl bei privaten Haushalten als auch Betrieben mit höheren als vorgegebenen Stromverbrauchsmengen wird die staatliche Subventionierung aufgehoben.
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