Zertifizierungspflicht für Bauvorarbeiter
Gemäß der neuen Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Städtebau und Klimawandel werden für die Beschäftigung von Bauvorarbeitern Zulassungszertifikat und digitale Tracking zwingend. Laut Bericht des Wirtschaftsnachrichtenportals „Ekonomim“ dürfen gemäß dieser Verordnung Bauunternehmer und Bauleiter nur noch Vorarbeiter beschäftigen, die über ein vom Ministerium anerkanntes Zertifikat verfügen. Die Registrierung und das Tracking erfolgen mittels des Systems „Santiye-M“ über das e-Gouvernement-Portal. Die Umsetzung des neuen Systems erfolgt in Etappen nach Quadratmetern: ab 2025 für 500 bis 1.500 Quadratmeter, ab 2028 für 1.500 bis 4.500 Quadratmeter und ab Ende 2027 für Bauprojekte über 4.500 Quadratmeter.
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