Erneute Verlängerung der Gebrauchtwagenverkaufsregelung
Die im Juli 2022 in Kraft getretene Verordnung, dass neu erworbene Fahrzeuge nach der ersten Zulassung erst nach Ablauf von 6 Monaten und 6.000 Kilometern als Gebrauchtfahrzeuge verkauft werden dürfen, wurde ein weiteres Mal bis zum 1. Januar 2026 verlängert. Die Maßnahme wäre am 1. Juli 2025 ausgelaufen.
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