Neue Regelung für ausländische E-Handelsplattformen
Gemäß der neuen Regelung des Handelsministeriums müssen internationale Online-Handelsplattformen, die Produkte in die Türkei versenden, über eine Wirtschaftsvertretung in der Türkei verfügen. Der Mitteilung des Handelsministers Ömer Bolat zufolge soll diese neue Regelung dazu dienen, sowohl die Verbraucher zu schützen als auch sicherzustellen, dass Handelsgeschäfte transparent und nachvollziehbar abgewickelt werden.
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