Neue Registrierungsmaßnahme für Bio-Produkte
Laut der neuen Regelung des Handelsministeriums dürfen Bio-Produkte im Registrierungssystem des Großhandelsmarkts nur noch von ihren Herstellern als solche angemeldet werden. Diese Regelung soll sowohl unfaire Gewinne als auch die Benachteiligung seriöser Bio-Erzeuger verhindern. Wie die Tageszeitung „Karar“ berichtet, sind Bio- und zertifizierte Produkte aus kontrolliertem Anbau von der Marktsteuer befreit. Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, würden einige Händler nicht-biologische Produkte im System als Bio-Produkte anmelden.
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