Istanbul Post

Höhere Kosten bei illegaler Ausländerbeschäftigung

Gemäß der neuen Verordnung des Arbeitsministeriums werden Arbeitgeber bei illegaler Beschäftigung von Ausländern verpflichtet, die Kosten der Abschiebung zu tragen. Zugleich müssen Arbeitgeber auch die Abschiebekosten der Ehepartner und Kinder des illegal Beschäftigten übernehmen. Betreffenden Arbeitgebern wird eine Zahlungsfrist von einem Monat gewährt. Zahlungen, die innerhalb dieser Frist nicht erfolgen, werden über die jeweils zuständigen Finanzbehörden eingetrieben.

Zurück