Verpachtung von brachliegenden Landwirtschaftsflächen
Gemäß der am 1. September 2025 in Kraft tretenden Regelung des Landwirtschaftsministeriums werden Landwirtschaftsflächen, die hintereinander 2 Jahre lang von ihren Besitzern nicht bewirtschaftet wurden, durch den Staat verpachtet. Die Pachtgebühr, deren Höhe vom Staat festgelegt wird, soll direkt an den Flächenbesitzer gezahlt werden. Den Flächenbesitzern wird das Recht eingeräumt, binnen 45 Tagen nach Inkrafttreten der Regelung Einspruch gegen die Verpachtung ihres Grundstücks einzulegen. Andernfalls werden die Flächen automatisch als Pachtfläche ausgewiesen.
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