Istanbul Post

Wichtige Änderungen bei der Bauplanverordnung

Gemäß der neuen Vorgaben der Bauplanverordnung müssen bei Projekten für Wohnanlagen mit einer Baufläche von über 15.000 Quadratmetern und über 150 unabhängigen Wohneinheiten Kindertagesstätten für Kinder im Alter von 0 bis 66 Monaten vorgesehen werden. Auch müssen in Parkanlagen ab einer Flächengröße von 5.000 Quadratmetern unterirdische Abwasser-, mechanische und elektrische Systeme sowie Kommunikationsinfrastruktur bereitgestellt werden, um den Unterbringungsbedarf nach Katastrophen zu decken.

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