Istanbul Post

Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen

Die Woche vom 31. Mai bis zum 7. Juni 2024

Nach der Kommunalwahl gingen Optimisten davon aus, dass die Regierung von einer erneuten Absetzung der DEM Bürgermeister:innen absehen werde. Man erhoffte sich aus einem beginnenden Dialog zwischen AKP und CHP, dass solche undemokratischen Maßnahmen der Vergangenheit angehörten. Doch die Absetzung und Inhaftierung des Bürgermeisters von Hakkari ist vermutlich nur ein Anfang, wenn man der Einschätzung des Staatspräsidenten folgt.

Frau Akşener auf Erkundungsbesuche

Beim Kongress der Iyi Partei war die bisheriger Vorsitzende Meral Akşener nicht mehr zur Kandidatur angetreten. Sie blieb bis Ende Mai verschwunden und es hieß, sie sei selbst für ihr nahestehenden Personen nicht erreichbar gewesen. Dann nahm sie an der Beerdigung des Mannes der früheren Ministerpräsidentin Tanju Çiller teil. In dieser Woche folgte ein Gespräch mit dem Staatspräsidenten. Dies löste Spekulationen aus, ob sie sich um das Amt einer Vizepräsidentin bewerben wolle. Manche sagen, das Thema sei nicht zur Sprache gekommen, andere halten eine Ernennung für sehr wahrscheinlich. Nun sucht sie ein Gespräch mit dem MHP-Vorsitzenden Bahçeli.

Wenn man bedenkt, dass seit der Gründung der Iyi Partei, die sich von der MHP abspaltete, Kernanliegen die Zurückweisung des Präsidialsystems war, löste bereits der Austritt aus dem Oppositionsbündnis im Sommer 2023 einige Irritationen aus. Diese nahmen zu, als Akşener weit mehr den früheren Partner CHP aufs Korn nahm. Das Ergebnis war eine vernichtende Niederlage bei der Kommunalwahl. Ob nun der Flirt mit dem Regierungsbündnis ihr politisches Ende vorbereitet. Sollte sie in dieser Weise fortfahren verliert sie ihre persönliche Glaubwürdigkeit und schadet ihrer früheren Partei.

Wieder Zwangsverwalter

Am 3. Juni setzte das Innenministerium den Bürgermeister von Hakkari den Bürgermeister Mehmed Sıddık Akış ab und ernannte den Provinzgouverneur zum Zwangsverwalter. Begründet wurden Abberufung und Festnahme mit einem seit 2014 durchgeführten Strafverfahren. Außerdem ist wenige Tage vor der Festnahme bei der Polizei eine Ermittlung wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung begonnen worden.

Wie bereits vor der Kommunalwahl stellt sich bei solchen Entscheidungen zunächst das rechtliche Problem, dass der Hohe Wahlrat keine Einwände gegen die Wählbarkeit des Bürgermeisters erhoben hat. Demgegenüber benötigt das Innenministerium keine Verurteilung, es reicht sogar der Beginn eines Ermittlungsverfahrens für die Amtsenthebung. Eine Grenze für diese Befugnis scheint es nicht zu geben, so dass theoretische jede Kommune von solchen Eingriffen bedroht ist. Feststellung der Wählbarkeit durch ein Justizgremium und anschließende Aberkennung der Wählbarkeit durch das Innenministerium sind zumindest eine eigenwillige Variante des türkischen Präsidialsystems.

Mit der Entscheidung verhängte der Provinzgouverneur für zehn Tage ein Verbot jeglicher politischer Betätigung. Eine Mahnwache vor dem Rathaus wurde von der Polizei abgeschirmt.

Dass das Vorgehen den Beifall der MHP erhielt, erscheint naheliegend. Sie würde ohnehin gern jede Art von Hinweis auf die Existenz von Kurden oder kultureller Vielfalt als Terrorismus brandmarken. Zudem bleibt darauf hinzuweisen, dass die „Treuhänder“ sich in der Vergangenheit nicht als solche verhielten. Die Metropole Diyarbakır teilt nach der Kommunalwahl mit, dass fast der gesamte Immobilienbesitz an andere öffentliche Träger überschrieben wurden. Bevor die DEM darüber verfügen kann, gibt man sie also weg.

Während für DEM Politikerinnen und Politiker in Rekordzeit rechtliche Schritte eingeleitet werden, wird für die Tätigkeit der „Treuhänder“ keine Untersuchungserlaubnis erteilt. Am 6. Juni wiederum erklärte Staatspräsident Erdoğan an, dass mit dem rechtlichen Vorgehen gegen DEM-Kommunen fortgefahren wird.

Einstürzende Gebäude

Am 2. Juni stürzte in Istanbul-Küçükçekmece ein dreistöckiges Gebäude ein. Es bedurfte keines äußeren Anlasses. Ein Mensch wurde getötet, mehrere verletzt. Und danach beginnt erneut die Diskussion über den Zustand der Bausubstand in der Metropole Istanbul.

Zunächst wird mitgeteilt, dass bekannt ist, dass 1.556 Gebäude hochgradig oder extrem gefährdet sind. Ob das eingestürzte Gebäude erfasst war, ist nicht bekannt, jedoch unwahrscheinlich, denn der Eigentümer erklärte, dass er keinen Antrag auf die Überprüfung der Bausicherheit gestellt habe. Von den bekannten gefährlichen Gebäuden wurden inzwischen 178 abgerissen. Dies ist zwar besser als nichts, aber für 1.443 werden Verfahren zwischen Stadtbezirken und Eigentümern fortgesetzt. Nach einer Kampagne der Metropole 2020 gingen 160.000 Anträge auf Überprüfung der Bausicherheit ein. 35.000 Untersuchungen konnten bisher durchgeführt werden. Wird die Kapazität nicht aufgestockt, so wird allein die Abarbeitung der bisherigen Aufträge mehr als 15 Jahre in Anspruch nehmen. Wie lange es dauert, bis extrem gefährdete Gebäude versiegelt und abgerissen werden, ist nicht bekannt.

Auch ohne Erdbeben wird es in Istanbul weiter Verletzte und Tote durch einstürzende Gebäude geben. Gibt es wirklich keine rechtliche Handhabe zum Abriss extrem einsturzgefährdeter Gebäude?

Möglicherweise Wiedereröffnung des christlich-orthodoxen Priesterseminars auf den Prinzeninseln.

Anfang besuchte Bildungsminister Yusuf Tekin das 1971 geschlossene Priesterseminar, um sich zusammen mit einer Delegation des Patriarchats über den Stand der Restaurationsarbeiten zu informieren. Journalisten gegenüber erklärte er, dass der Staatspräsident ebenso wie er selbst einer Wiedereröffnung positiv gegenüberstehe. Auf der anderen Seite kann die Frage wohl als Indikator für die griechisch-türkischen Beziehungen betrachtet werden, die es nie schafften, über eine längere Zeit eine entspannte Stabilität zu erreichen.

Ein absurdes Unterfangen

Istanbul ist eine Metropole mit 16 Mio. Einwohnern. Weitere Teile der Stadt sind mit Grünflächen unterversorgt. Die Wälder im Norden der Stadt dienen nicht nur als Naherholungsgebiete, sondern haben angesichts der nördlichen Windrichtungen auch eine wichtige Funktion für das Stadtklima. Nun steht der Antrag auf einen Kalkbergbau in den Belgrad Wäldern der europäischen Stadtseite im Raum. Man sollte glauben, dass Kalk nicht so selten zu finden ist, um einen Bergbau überhaupt innerhalb der Großstadtgrenzen in Erwägung zu ziehen. Mit dem neuen Flughafen und dem Kanal Istanbul, um den es im Moment etwas still geworden ist, wurden die nördlichen Wälder bereits beschnitten. Mit einem Kalkabbau, einer Verarbeitungsanlage und den Zufahrtswegen wird ein weiterer Teil des Waldes vernichtet. Werden all diese Projekte, deren Sinn sich nicht erschließt, verwirklicht, wird die Innenstadt im Sommer ersticken.

Schwierige Geschäftslage

Die Wirtschaftsplattform ekonomim hat ermittelt, dass die Zahl der Firmen, die ein Konkordato-Verfahren – dass heißt einen befristeten Vollstreckungsschutz – beantragt haben, in den ersten fünf Monaten fast die Höhe der gesamten Anträge des Vorjahres erreicht haben. Bisher sind es 491 Anträge, es wird jedoch damit gerechnet, dass die Zahl der Anträge die Tausend erreicht. Die meisten Anträge entfallen dabei auf Textil und Bekleidung, gefolgt vom Bausektor.

Als Hintergrund werden vor allem die verschärften Finanzierungsbedingungen aufgrund der Hochzinspolitik betrachtet. Doch die steigende Zahl von gerichtlichen Konkordato-Anordnungen hat auch Einfluss auf das Geschäftsklima. Wie auch in den vergangenen Jahren reagieren die Unternehmen auf höhere Finanzierungskosten und Konkursrisiken mit einer Einschränkung ihrer Geschäftstätigkeit. Es kann für sie sinnvoller sein, auf einen zweifelhaften Kunden zu verzichten als gegebenenfalls ihre Produkte zu verlieren. Denn ein Konkordato-Beschluss schützt zwar das beantragende Unternehmen, belastet jedoch die Gläubiger.

Im selben Artikel wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Konkurse in den ersten vier Monaten 2024 um 27,4 Prozent gestiegen ist. Zugleich ist auch die Anzahl und Höhe der geplatzten Schecks stark angestiegen. Schecks spielen vor allem im Mittelstand nicht nur als Zahlungsmittel, sondern auch als Finanzierungsinstrument eine Rolle, wenn sie mit einem Fälligkeitsdatum versehen werden.

Auf der anderen Seite erklärt der Lehrtätige an der Istanbul Universität Dr. Türkay Özdemir, der sich mit Konkordato-Verfahren befasst, dass die Gerichte inzwischen wohl doch genauer hinschauen. Früher wurden 70-80 Prozent der Anträge stattgegeben, heute ist dieser Anteil auf 50 Prozent zurückgegangen.

Einkommen, Nachfrage und Inflation

In dieser Woche setzt sich der Wirtschaftswissenschaftler Ercan Uygur mit Ungereimtheiten bei der Angabe der Gesamtnachfrage in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auseinander. Mehmet Ali Verçin von der Tageszeitung Karar rät zudem zu Differenzierung, wenn es um die Entwicklung der Einkommen geht. Im Hintergrund beider Beiträge steht das aktuelle Programm zur Inflationsbekämpfung.

Ercan Uygur hat die Daten des Bruttosozialprodukts nach Ausgaben der letzten Jahre zusammengestellt. Er kommt dabei zu der interessanten Feststellung, dass der Vergleich der Rohwerte mit den inflationsbereinigten eine Abweichung zeigt. Die Summe der inflationsbereinigten Ausgaben sind in den letzten Jahren schrittweise von 111,5 Prozent auf jetzt 120 Prozent angestiegen. Dem Prinzip zufolge müssten sie 100 Prozent ergeben. Die steigende Abweichung weist Uygur zufolge auf einen Fehler bei der Inflationsbereinigung hin. Ein weiteres Problem ist die Anwendung der Inflationsfaktoren bei der bereinigten Wertermittlung. Innerhalb der OECD und auch in der Türkei bis vor ein paar Jahren lagen die Faktoren für die Bereinigung des Bruttosozialproduktes und des privaten Konsums eng beieinander. In den letzten Jahren jedoch vergrößerte sich die Spanne, wobei der Faktor für privaten Konsum den allgemeinen beständig übersteigt. Uygur geht davon aus, dass hierfür die Kunstgriffe des Statistikinstituts bei der Angabe der Verbraucherpreisentwicklung verantwortlich sein dürften.

Wenn die Zentralbank in ihren Positionen zur Inflationsentwicklung auf die „lebendige Nachfrage“ verweist, wäre in diesem Zusammenhang ein ständig steigender Rechenfehler zu berücksichtigen.

Verçin dagegen geht zunächst auf den steigenden Anteil von Bezügen und Gehältern ein. 2022 war dieser Anteil auf 31 Prozent auf das niedrigste Niveau gesunken, jetzt haben sie 42 Prozent im ersten Quartal 2024 erreicht. Man sollte auf der Grundlage dieser Zahlen davon ausgehen, dass kein Grund zur Klage besteht. Doch bei näherem Hinsehen haben Beamte und tarifgefundene Beschäftigte ansehnliche Zuwächse über der Inflation erhalten. Doch ist der Organisationsgrad niedrig und die Tarifabdeckung gering. Millionen von Beschäftigten erhalten Mindestlohn. Diese Beschäftigtengruppe hat in den letzten Jahren beträchtliche Einbußen hinnehmen müssen. Fällt eine Erhöhung des Mindestlohns im Sommer aus, müssen sie – ganz wie die Bezieher von Mindestrenten – bis zum Jahresende einen Kaufkraftverlust um die Hälfte hinnehmen. Dies ist weder ethisch noch praktikabel.