Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen
Seit zehn Monaten führt die CHP zwei Meetings pro Woche durch – eines in Istanbul und ein zweites außerhalb. Nun sollen die regelmäßigen Istanbul Meetings ausgesetzt werden . Stattdessen will die CHP den direkten Kontakt mit den Bürgern suchen. Derweil hat der erste Großprozess gegen die CHP-Kommunen begonnen, wird sich jedoch angesichts 200 Angeklagter lange hinziehen. Mit einer Einigung zwischen den Selbstverwaltungen und der syrischen Regierung konnte eine neue Eskalation abgewendet werden. Dies verschafft dem türkischen Friedensprozess eine Atempause.
Die Berichte der letzten zwei Wochen waren durchwachsen. Es galt ein Waffenstillstand zwischen den Milizen der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) und der Zentralregierung, gleichwohl wird immer wieder von Bombardierungen und Kämpfen berichtet. Am 30. Januar wird nun gemeldet, dass es zu einer großen Vereinbarung zwischen der Regierung und den kurdischen Selbstverwaltungsgebieten gekommen ist. Wie tragfähig die Vereinbarung ist, wird sich in der nächsten Zeit jedoch erst erweisen müssen.
Der aktuellen Vereinbarung zufolge soll die Eingliederung der SDF in die syrische Armee nun doch nicht individuell erfolgen, sondern als geschlossene Einheiten. Während die Ministerien Zugang zu Städten wie Haseki und Kobane erhalten, bleibt die Kontrolle der inneren Sicherheit lokalen Kräften vorbehalten. Die Institutionen der Selbstverwaltungen sollen in die nationalen Strukturen eingebunden, ihr Personal übernommen werden. Über die Bedingungen der Rückkehr vertriebener Kurden in ihre Heimat – es dürfte hier vor allem um Afrin gehen – soll weiter verhandelt werden.
Dass diese Vereinbarung getroffen wurde, hat sicher auch mit politischen Entwicklungen außerhalb Syriens zu tun. In der Türkei haben zahlreiche Proteste stattgefunden, die den Schutz der Selbstverwaltungsgebiete forderten. Dabei kam es zu Festnahmen. Auch wenn die DEM den Friedensprozess nicht in Frage stellte, hätte vermutlich eine militärische Zerschlagung der SDF auch das Ende des Prozesses mit sich gebracht.
Der nächste Stolperstein könnte jedoch bereits mit der Ausweisung der ausländischen Mitglieder der SDF bevorstehen. Es wird davon ausgegangen, dass 3.500 türkische PKK-Anhänger in den SDF aktiv sind. Für einen Teil von ihnen ist ein Gesetzespaket im Gespräch, das ihre Rückkehr in die Türkei erleichtern soll. Nach den Berichten über die aktuelle Vereinbarung zwischen Selbstverwaltungen und Regierung ist jedoch von ihnen nicht die Rede. Beide Seiten haben es vermutlich für klüger gehalten, die Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufzugreifen – was nicht bedeutet, dass es hier zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu einem Konflikt kommt.
Am 18. März 2025 entschied die Universität Istanbul Istanbuls Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu seinen Hochschulabschluss abzuerkennen. Hintergrund war ein Universitätswechsel 1990. Er legte dagegen Klage ein, die jedoch nun abgewiesen wurde. Demgegenüber wird ein Strafverfahren gegen ihn wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Universitätswechsel fortgeführt.
Das erste Handicap des Verwaltungsgerichtsurteils gegen İmamoğlu ist, dass der Richter nach der ersten Sitzung ausgetauscht wurde. Der Wechsel von Richtern und Staatsanwälten in politisch relevanten Prozessen erzeugt immer wieder Zweifel, ob hier seitens der Regierung versucht wird, die passenden Leute ins Verfahren zu bringen, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
Eine genauere Analyse des Urteils hat der Rechtswissenschaftler Tolga Şirin bei T24 veröffentlicht. Zunächst merkt er an, dass eine Urteilsbegründung von 14 Seiten für ein Verwaltungsgericht sehr ungewöhnlich ist und wohl der Tatsache geschuldet ist, dass der Richter davon ausgehen konnte, dass es hohe Beachtung finden würde. Doch Länge allein macht kein solides Urteil aus. Şirin zufolge ergibt sich die Länge des Textes vor allem durch Zitate der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die sich zudem direkt auf eine Ausgabe einer Rechtssprechungszeitschrift zurückverfolgen lassen.
Das Gericht bemühte sich, das Urteil auch verfassungsrechtlich zu begründen. Şirin wendet ein, dass die Argumentation zum verfassungsrechtlichen Bildungsrecht weder zielführend noch korrekt ist. Er verweist dazu auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der solche Fragen den Persönlichkeitsrechten zuordnet. Doch unabhängig davon setzt die nationale wie die internationale Rechtsprechung voraus, dass für die rückwirkende Nichtigkeit eines Bildungsabschlusses zwei Kriterien erfüllt sein müssen: es muss ein offensichtlicher Rechtsvorstoß vorliegen und dies muss dem Begünstigten bekannt gewesen sein. Doch in beiderlei Hinsicht ist die Urteilsbegründung nicht überzeugend. Zur Anerkennung von Studienleistungen an anderen Universitäten sowie Aufnahmekontingenten für Quereinsteiger gab es und gibt es Regeln, die in recht unterschiedlicher Weise angewendet werden. Einen offensichtlichen Rechtsverstoß festzustellen ist darum nicht möglich. Die Beweisführung, dass İmamoğlu von der Rechtswidrigkeit gewusst habe, erledigt das Gericht mit einem Verweis auf den „gesunden Menschenverstand“, was wenig plausibel ist.
Am 27. Januar begann der Prozess gegen Aziz Ihsan Aktaş und 200 weiteren Angeklagten. Aktaş wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, die systematisch Korruption und die Manipulation öffentlicher Ausschreibungen betrieben haben soll. Unter den Angeklagten befinden sich auch sieben Bürgermeister. Und genau an dieser Stelle beginnen die Ungereimtheiten. Aktaş gilt als Führer einer kriminellen Vereinigung, befindet sich jedoch wegen Kooperation mit der Staatsanwaltschaft nicht in Haft, wohl aber die Bürgermeister und zahlreiche weitere Menschen. Aktaş hat sehr schnell eine große Unternehmensgruppe aufgebaut, die von öffentlichen Aufträgen lebt. Doch obgleich sie Aufträge von Kommunen erhalten, die dem Regierungslager angehören, wie auch von CHP-geführten Kommunen wurden nur letztere untersucht.
Mit einem schnellen Prozessverlauf kann nicht gerechnet werden. Der erste Verhandlungstag verging mit der Personenfeststellung der Angeklagten. Allein mit der Anhörung der Angeklagten werden Wochen vergehen, bevor mit der Beweiswürdigung begonnen werden kann. Dabei ist dies nicht der Hauptprozess, denn die Eröffnung des Prozesses gegen Ekrem İmamoğlu ist erst für den 9. März vorgesehen.
Im Landkreis Yenişehir in Bursa ist ein Abraumdamm des Bergwerks in Kirazlıyayla gebrochen. Dort werden mit Chemikalien verunreinigte Materialien gelagert, die einen erhöhten Grad an Schwermetallen enthalten. Nach Angaben des Bürgermeisters von Yenişehir Ercan Özel hat die Verunreinigung bereits den dortigen Bach erreicht und eine großflächige Verschmutzung ausgelöst, die auch das Grundwasser bedroht.
Es ist nicht das erste Unglück dieser Art und vermutlich auch nicht das letzte. Für Bursa, das ohnehin mit Wassermangel kämpft, ist es eine besonders schlechte Nachricht. Während die Bodenkontamination die Landwirtschaft gefährdet, kann die Kontamination des Grundwassers auch die Trinkwasserversorgung beeinträchtigen.
Filiz Cingi Yudakul, Vorstandsmitglied des Türkischen Vereins Freier Architekten, hat sich mit den Auswirkungen von Erdbeben auf die Metropole Ankara beschäftigt. Selbst nicht von schweren Erdbeben betroffen, erlebte Ankara nach dem Erdbeben vom 6. Februar 2026 einen starken Zuzug aus den südöstlichen Erdbebengebieten. Aber auch die Diskussion über ein bevorstehendes Istanbul Erdbeben hat die Attraktivität Ankaras erhöht.
Bisher eigentlich eher als Beamtenstadt bekannt, verändert sich auf diese Weise die Siedlungsstruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei nach Einschätzung der Architektin weniger große, spektakuläre Projekte. Es sind vielmehr neue Siedlungen mit geringer Stockwerkzahl, großzügigen Grünanlagen und sozialer Infrastruktur. Gleichwohl sieht Cingi Yurdakul die städteplanerischen Herausforderungen im Hinblick auf Verkehr und Infrastruktur, die jedoch das Potenzial bergen, Ankara zur sichersten, geplanten und lebenswertesten Metropole der Türkei zu machen.
Das Mercosur Freihandelsabkommen zwischen der EU und südamerikanischen Staaten ist durch eine Entscheidung des Europaparlaments, dieses zunächst durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, zunächst blockiert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die EU-Kommission entscheidet, es provisorisch anzuwenden. Zugleich wird gemeldet, dass nach Jahrzehnten die Verhandlungen zwischen der EU und Indien ebenfalls in einem Freihandelsabkommen endeten. Auch hier wird die Anwendung einige Zeit in Anspruch nehmen. Doch in beiden Fällen gilt das grundsätzliche Handicap der Türkei, dass sie solche Abkommen anwenden muss obgleich sie weder an den Verhandlungen beteiligt war noch selbst Nutzen davonträgt. Dazu muss sie mit den jeweiligen Ländern eigene Verhandlungen führen. Und dann ist da noch die „Made in Europe“-Regel, die die EU-Kommission derzeit vorbereitet. Sie sieht vor, dass bei öffentlichen Beschaffungen die Produktion in europäischen Ländern zur Bedingung wird. Im aktuellen Entwurf sind neben EU-Mitgliedsländern auch assoziierte Länder wie Island, Norwegen und Lichtenstein einbezogen – nicht aber die Türkei. Eine Entscheidung über die Bestimmung wird Ende Februar erwartet.
Alle drei Entwicklungen markieren den Wandel, der derzeit in den internationalen Beziehungen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich vollzogen wird. Aus europäischer Sicht heißt es, neue Partner zu gewinnen, die eigenen Lieferketten zu diversifizieren und neue Märkte zu erschließen. Es ist eine unmittelbare Reaktion auf die Unsicherheit des wichtigen US-Marktes, der aufgrund der häufig wechselnden Zollentscheidungen des US-Präsidenten als unsicher wahrgenommen wird.
Für die Türkei dagegen gestaltet sich diese Entwicklung weniger günstig. Von der „Made in Europe“ Regel sehen sich insbesondere der Kraftfahrzeugbau und die Rüstungsindustrie bedroht. Einem Kommentar der deutschen Tagesschau zum Freihandelsabkommen mit Indien zufolge, rechnet Indien insbesondere bei Textilien und Leder mit neuen Absatzchancen. Doch für die türkische Bekleidungs- und Schuhindustrie ist Europa ein zentraler Absatzmarkt, auf dem sie nun wohl mit neuen Konkurrenten rechnen muss.
Staatspräsident Erdoğan hat sich in einem Brief an die EU-Kommission gewandt, um eine Aufnahme der Türkei in die „Made in Europe“-Regel zu erreichen.