Istanbul Post

Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen

Die Woche vom 9. bis zum 16. Dezember 2022

Die Verurteilung von Ekrem İmamoğlu hat hohe Wellen geschlagen. International zeigen sich die US und die Bundesregierung besorgt, der türkische Staatspräsident jedoch schweigt sich aus. Die Ratsversammlung des Vereins türkischer Geschäftsleute und Unternehmer TÜSIAD wurde von harscher Kritik an der aktuellen Wirtschafts- und Finanzpolitik geprägt. Ein ausführlicherer Bericht wird jedoch aufgrund eines Stromausfalls hier erst in der nächsten Woche erfolgen.

Istanbuls Bürgermeister Ekrem İmamoğlu verurteilt

Am 14. Dezember 2022 verurteilte ein Gericht Istanbuls Bürgermeister Ekrem İmamoğlu zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten wegen Beleidigung der Mitglieder des Hohen Wahlrates. Mit dem Urteil ist zugleich ein Verlust der politischen Rechte verbunden. Sollte das Urteil durch das Berufungsgericht und den Kassationsgerichtshof bestätigt werden, verlöre Ekrem İmamoğlu sein Bürgermeisteramt und könnte nicht als Präsidentschaftskandidat nominiert werden. Bedenkt man jedoch, dass normalerweise mindestens ein Jahr bis zu einem Urteil des Berufungsgerichts und ein noch längerer Zeitraum für das Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof erforderlich ist, ist nicht damit zu rechnen, dass dies die im kommenden Jahr bevorstehende Präsidentschaftswahl direkt beeinflusst.

Das Verfahren gegen İmamoğlu war in jeder Hinsicht fragwürdig. Innenminister Soylu hatte kurz vor der Wiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul İmamoğlu einen Idioten genannt, der die Türkei bei einem Besuch in Europa schlecht gemacht habe. İmamoğlu hatte darauf geantwortet, dass der eigentliche Idiot derjenige sei, der die Wahl in Istanbul wiederholen lies. Eine erste Anzeige wegen Beleidigung der Mitglieder des Hohen Wahlrates, die diese Entscheidung getroffen hatten, wurde vom Staatsanwalt verworfen. Der wurde daraufhin ausgewechselt und es kam zur Anklage. Einer der Richter ließ durchblicken, dass er nichts von der Anklage hielt und wurde ausgewechselt. Der Vorsitzende der Kammer, die nun die Verurteilung aussprach, ist auf Fotos mit einem AKP-Politiker und dem früheren Istanbuler AKP-Bürgermeister Topbaş zu sehen.

Schon vor dem Urteil am 14. Dezember hatte Bürgermeister İmamoğlu zu einer Kundgebung vor dem Zentralgebäude der Metropole Istanbul aufgerufen, an der Tausende teilnahmen. Tags darauf wurde eine weitere Kundgebung durchgeführt, bei der sich die sechs kooperierenden Oppositionsparteien mit İmamoğlu solidarisierten.

Das Urteil hat Diskussionen auf mehreren Ebenen ausgelöst. Juristen weisen darauf hin, dass die Türkei das einzige Land in Europa sei, das Beleidigung nicht im Zivilrecht, sondern im Strafrecht behandele. Namhafte Juristen legten außerdem da, dass der Straftatbestand nicht erfüllt sei. Zudem seien keine strafmindernde Faktoren berücksichtigt worden, sondern die Strafe zwei Mal erhöht worden.

Der Staatsanwalt wiederum scheint anderer Auffassung zu sein. Er befindet die verhängte Strafe als zu gering und hat das Berufungsgericht angerufen. Sowohl um den Staatsanwalt als auch um den vorsitzenden Richter gibt es schwere Vorwürfe der Befangenheit, nachdem Fotos mit ihnen mit AKP-Funktionären und bei regierungsnahen Stiftungen veröffentlicht wurden.

Beim liberaleren Flügel des Regierungsumfelds hat das Urteil Verständnislosigkeit ausgelöst. Der Kolumnist Abdülkadir Selvi geht davon aus, dass es eigentlich darum gehe, İmamoğlu zum Märtyrer zu machen und Staatspräsident Erdoğan zu schaden. Ein Sprecher der AKP jedoch verwies, ebenso wie der Justizminister auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Für die Auswirkungen des Urteils lassen sich verschiedene Szenarien ausarbeiten. Wenn das Urteil Teil der Wahlkampfstrategie des Regierungsbündnisses ist, wäre es durchaus möglich, Berufungsverfahren und Kassationsgerichtshof zu beschleunigen und kurz vor der Wahl ein rechtskräftiges Urteil zu erhalten. Selbst wenn İmamoğlu nicht zum Präsidentschaftskandidaten nominiert würde, verlöre er jedoch sein Bürgermeisteramt. Die Wahl des Nachfolgers würde dann dem Stadtparlament obliegen, in dem AKP und MHP die Mehrheit stellen. Doch es ist offensichtlich, dass ein solches Szenario eine offene Rechtsbeugung wäre. Bisher hat die Bevölkerung dies stets mit einer Abstrafung der Verantwortlichen an der Wahlurne beantwortet.

Verheiratung eines Kindes

Der Fall hat bereits in der vergangenen Woche großes Aufsehen erregt. Innerhalb einer islamischen Bruderschaft wurde ein sechsjähriges Kind verheiratet. Die Ehe wurde als religiöse Ehe mit Wissen der Bruderschaft geschlossen. Folgt man den veröffentlichten Daten, muss dies 2004 geschehen sein. Das zuständige Familienministerium weiß seit zwei Jahren davon, beließ es jedoch anscheinend bei der Unterbringung des Mädchens in einem Frauenhaus. Es gab eine Anzeige, das Strafverfahren läuft, jedoch wurde – wie sonst in der Regel angeordnet – Untersuchungshaft gegen den „Gatten“ anscheinend zurückgewiesen. Zur Feststellung des genauen Alters des Mädchens wurde 2012 eine Knochenuntersuchung durchgeführt, doch wurde das Ergebnis gefälscht. Statt der 14jährigen wurde dem Krankenhaus zur Untersuchung eine 21jährige vorgestellt. Dies soll niemandem aufgefallen sein, denn die Ermittlungen beziehen sich zurzeit auf Eltern und den „Ehemann“ des Opfers.

Am 12. Dezember 2022 führte die CHP-Fraktion einen Protestmarsch vom Parlament zum Justizministerium durch. Am selben Tag erklärte Staatspräsident Erdoğan, dass es nicht angehen könne, den Vorfall mit der islamischen Religion in Verbindung zu bringen.

Betrachtet man die Umstände, ist die Position des Staatspräsidenten zwar nachvollziehbar. Die Angelegenheit ist nicht nur unerhört, sondern auch hochgradig peinlich. Doch dass keine Maßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen wurden, hat mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Stellung der islamischen Bruderschaft zu tun. Diese verweist auf altes islamisches Recht. Demnach scheint eine Ehe mit einer Sechsjährigen möglich, doch darf sie erst vollzogen werden, wenn das Kind seine Geschlechtsreife erreicht habe.

Man kann relativierend anführen, dass die gesellschaftlichen Werte in der Vergangenheit andere waren als heute. Doch nach heutigen Maßstäben, die an aktuelle Handlungen anzuwenden sind, führt eine solche Anwendung islamischen Rechts zu eben der Peinlichkeit, der Staatspräsident Erdoğan gern entgehen möchte.

Auf die Justiz wirft der Vorgang ein schlechtes Licht. Bis zum Protest der CHP vor dem Justizministerium war der nächste Verhandlungstermin für Mai 2023 vorgesehen. Eile hatte man also nicht. Als die Sache peinlich wurde, wurde der Prozesstermin in den Januar vorverlegt. Außerdem wurde gegen den „Ehemann“ und den Vater des Opfers Untersuchungshaft verhängt.

Das Gesicht wahren? Fast zeitgleich mit der Verurteilung von Ekrem İmamoğlu wird gemeldet, dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe gegen die Unterweltsgröße Alaattin Çakıcı aufgehoben wurde. Zuvor hatte sich die MHP für ihn eingesetzt. Ein verschlepptes Verfahren im Umkreis eine islamischen Bruderschaft, die Verurteilung von CHP-Spitzenpolitikern, die Aufhebung einer Haftstrafe eines der MHP nahestehenden Bandenchefs oder auch die Verurteilung eines MHP-Funktionärs, der einen Vertreter des Hohen Wahlrates beschimpft hatte. Zu einer Geldstrafe werfen kein gutes Licht auf die türkische Justiz.

Ein Händedruck reicht nicht aus

Die herzliche Begrüßung des ägyptischen und des türkischen Staatschefs bei der Fußballweltmeisterschaft in Katar wurde von dem Kommentar begleitet, dass dies den Normalisierungsprozess der seit dem Militärputsch in Ägypten gespannten Beziehungen zwischen beiden Ländern beschleunigen werde. Am 14. Dezember 2022 wurde jedoch gemeldet, dass der ägyptische Staatschef ein Dekret unterzeichnete, mit dem festgestellt wird, dass Ägypten im Westen ein zwölf Meilen weites Hoheitsgewässer beansprucht. Dies wiederum überschneidet sich mit den Gewässern, die von der Türkei und Libyen beansprucht werden.

Der ganze Prozess um die Seerechte im östlichen Mittelmeerraum ist geprägt von Ellenbogenpolitik. Griechenland, die Republik Zypern, Israel und Ägypten beanspruchen Seegebiete, in denen Erdgas vermutet wird. Sie beanspruchen dies ohne Rücksicht auf die türkische Republik Nord-Zypern und die Türkei. Mit der Einleitung der Normalisierung der diplomatischen Beziehungen zwischen der Türkei und Ägypten war die Hoffnung entstanden, dass nun statt eines starren Gegeneinanders Spielraum für Verhandlungen entstünde. Der Schritt Ägyptens kann nun als Versuch bewertet werden, das türkisch-lybische Seeabkommen zu unterminieren. Ob diesem Schritt Verhandlungen mit der Türkei vorausgegangen sind oder nicht, bleibt offen.

Der Schutz der Olivenbäume

Im Frühjahr hatte die Regierung versucht, durch eine Verordnung den gesetzlichen Schutz von Olivenhainen aufzuheben, um dem Bergbau Priorität zu geben. Da diese Verordnung gegen ein Gesetz verstieß, wurde sie vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Nun wurde eine ähnliche Bestimmung in ein Sammelgesetz eingebracht. Der Widerspruch von Umweltschützern scheint jedoch vorerst ausreichend gewesen zu sein, diese Bestimmung wieder zurückzuziehen.

Bis zu den Wahlen

In den verschiedensten Wirtschaftskommentaren teilen sich die Erwartungen für die Entwicklungen im kommenden Jahr in ein erstes Halbjahr vor den Wahlen und das zweite nach ihnen. Für das erste Halbjahr wird mit einer äußerst expansiven Geldpolitik gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass die Zentralbank alle Reserven mobilisiert, um einen Wertverlust der Türkischen Lira in kontrollierbaren Grenzen zu halten. Durch eine starke Erhöhung des Mindestlohns, der öffentlichen Bezüge, Renten und eine erweiterte Frühverrentung sowie durch Druck auf den Einzelhandel könnte die Kaufkraft der Bevölkerung steigen. Bis Mai würde zudem aufgrund der hohen Inflation von Januar bis Mai in diesem Jahr die Jahresinflation stark zurückgehen. Die Folge einer solchen Politik wäre jedoch ein starker Anstieg des Zahlungsbilanzdefizits und der Staatsverschuldung.

Egal wer die Wahlen gewinnt, müsste anschließend eine Konsolidierungspolitik eingeleitet werden. Ein steigendes Zahlungsbilanzdefizits schwächt die Türkische Lira und die Stützpolitik der Zentralbank kann nicht einmal mittelfristig fortgesetzt werden. Eine Abwertung würde einen neuen Inflationsdruck schaffen, der dieses Mal vermutlich nicht im gleichen Maße ausgeglichen würde, wie in diesem Jahr.

Zugleich bleibt die Frage offen, ob nach der Wahl politische Stabilität einkehrt. Sollte Staatspräsident Erdoğan wieder gewählt werden, jedoch die Parlamentsmehrheit verlieren, brächte dies einige Instabilität mit sich. Sollte der Kandidat der Opposition gewinnen, so bräuchte er eine Parlamentsmehrheit, um die verabredeten Schritte zur Rekonstruktion des Staates einzuleiten. Dass die Opposition eine verfassungsändernde Mehrheit im Parlament erreicht, wird jedoch von kaum jemanden erwartet. Vor diesen Vorzeichen wäre es naiv zu erwarten, dass nach den Wahlen politische Stabilität einkehrt.