Istanbul Post

Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen

Die Woche vom 16. bis zum 23. Dezember 2022

Für die meisten Türken war wohl die Entscheidung über den Mindestlohn das Ereignis der Woche. Freude auf der einen Seite, Kritik auf der anderen. Doch in dem Tempo, in dem sich die Nullen auf den Preisschildern der Geschäfte vervielfältigen, dürfte binnen kurzer Zeit nur noch Enttäuschung übrig bleiben.

Die Justiz und die Wahlen 2023

Die Verurteilung von Istanbuls Bürgermeister Ekrem İmamoğlu wegen Beleidigung des Hohen Wahlrates zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, die mit einem Politikverbot verbunden ist, hatte deutlich gemacht, wie sehr die Justiz auf die für das kommende Jahr vorgesehenen Parlaments- und Präsidentenwahlen Einfluss nehmen kann. Das Politikverbot wird ebenso wie die Haftstrafe erst nach Rechtskraft des Urteils wirksam, doch können Berufungsgericht und Kassationsgerichtshof im Zweifelsfall recht schnell urteilen. Auch wenn İmamoğlu aus Parteidisziplin für die Kandidatur seines Vorsitzenden Kılıçdaroğlu eintritt, gilt er nach wie vor als aussichtsreicher Kandidat der sechs kooperierenden Oppositionsparteien.

Dass in dieser Woche das Innenministerium einen 500 Seiten starken Bericht über die Verquickung der Metropole Istanbul in den Terrorismus der Staatsanwaltschaft übergeben hat, wirft ein weiteres Fragezeichen auf. Über den Inhalt des Berichts ist bisher nichts bekannt. Jedoch war das Untersuchungsverfahren des Innenministeriums eingeleitet worden, nachdem Innenminister Soylu behauptet hatte, dass mit Amtsantritt von İmamoğlu 668 Personen mit Verbindungen zu Terrororganisationen eingestellt wurden. Die Metropole Istanbul wiederum hat darauf geantwortet, dass wenn das Innenministerium über solche Informationen verfüge, diese der Großstadtverwaltu8ng mitgeteilt werden müssten.

Sollten sich jedoch im Bericht des Innenministeriums Vorwürfe gegen İmamoğlu finden und es zur Anklage kommen, wäre eine Amtsenthebung nicht ausgeschlossen. Für das Regierungsbündnis, das aufgrund der Mehrheit im Rat der Metropole den Nachfolger wählen könnte, wäre Istanbul im Vorfeld der kommenden Wahlen von hoher materieller und logistischer Bedeutung. Ob dies jedoch die mögliche Reaktion der Bevölkerung wettmacht, die die AKP bei der letzten Kommunalwahl aufgrund der Wahlwiederholung der Bürgermeisterwahl in Istanbul abstrafte, bleibt dahingestellt.

Offen ist auch, ob es vor den Wahlen zu einer Entscheidung im Verbotsverfahren gegen die HDP kommt. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist im Grunde entscheidungsreif. Es könnte ein Verbot verhängt werden oder aber die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen werden. Erfolgte ein solches Urteil unmittelbar vor der Einreichung der Kandidatenlisten für die Parlamentswahl wäre dies für die HDP, die zwar Pläne für die Fortsetzung ihrer Politik unter dem Dach anderer Parteien gemacht hat, ein deutlicher Nachteil. Die neue Adresse müsste bekannt gemacht werden und dies ohne die staatliche Wahlkampfförderung. Was passiert, wenn ein Verbot nach Festlegung der Kandidatenlisten erfolgte, müsste der Hohe Wahlrat entscheiden. Über dessen Unabhängigkeit herrschen jedoch aufgrund diskussionswürdiger Entscheidungen in der Vergangenheit Zweifel.

Doch auch ganz ohne jede Entscheidung bieten die Entwicklungen Stoff, über die Beziehung von Justiz und Politik nachzudenken. Wenn die Metropole Istanbul und ihr Bürgermeister İmamoğlu oder auch die HDP durch die Führung von Gerichtsverfahren mit dem Stempel des Terrorismus versehen werden, hat dies politische Folgen.

Untersuchungshaft der Präsidentin der Ärztekammern geht weiter

Am 23. Dezember 2022 war Prozessauftakt gegen die Menschenrechtlerin und Präsidentin der Union der türkischen Ärztekammern Şebnem Koru Fincancı. Ihr wird „Terrorismuspropaganda“ vorgeworfen. Im Oktober hatte die PKK, ihr nahestehende Medien, aber auch Stimmen aus dem Irak der türkischen Armee vorgeworfen Giftgas bei ihren grenzüberschreitenden Operationen einzusetzen. Zum Beleg wurde ein Video in Umlauf gebracht. Şebnem Koru Fincancı, deren Fachgebiet die Gerichtsmedizin ist, hatte nach einer Betrachtung des Videos in einem Interview erklärt, dass die Vorwürfe von einer internationalen Kommission untersucht werden müssten. Zunächst zeigte sich der Staatspräsident empört und warf ihr vor, sie hätte behauptet, die türkische Armee habe Giftgas eingesetzt. Dann verwahrte sich auch das Verteidigungsministerium dagegen. Regierungsnahe Medien begannen eine Hetzjagd, die Staatsanwaltschaft begann Ermittlungen. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen und ist nun mit einem Strafmaß von 7,5 Jahren angeklagt.

Die Verhaftung von Şebnem Koru Fincancı hatte international großes Aufsehen erregt. Neben der UN waren beim heutigen Prozessbeginn Vertreter von vier europäischen Konsulaten als Prozessbeobachter anwesend. Der Prozess begann mit der Klärung der Verteidigung. Das Gericht wollte die Anzahl der Verteidiger auf drei begrenzen. Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter an, dass er schlecht 743 Anwälten das Wort erteilen könnte. Schließlich wurde die Zahl der zugelassenen Verteidiger_innen auf fünf erhöht – Vertreterinnen der Union der türkischen Anwaltskammern, der Anwaltskammern Istanbul, Izmir und Diyarbakır. Das Gericht lehnte es ab, das Verteidigungsministerium als Nebenklägerin zuzulassen, folgte aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Untersuchungshaft aufrecht zu erhalten. Der nächste Prozesstermin ist am 29. Dezember 2022.

Zwei Erkenntnisse aus einem Erdbebenbericht

Die Istanbuler Kammer der Bauingenieure hat ihren Bericht zum Düzce Erdbeben vom 23. November 2022 veröffentlicht. In vielerlei Hinsicht technisch, waren für den Laien doch zumindest zwei Feststellungen interessant. Nach dem Erdbeben von Düzce 1999 war nicht nur ein bedeutender Teil der Bauten erneuert, sondern auch eine größere Zahl gegen Erdbebenschäden verstärkt worden. Die Bilanz des aktuellen Erdbebens zeigt, dass keines dieser verstärkten Gebäude schwere Schäden aufwies. Gleichwohl merkt die Kammer an, dass aufgrund der Vorbehalte gegenüber der Sicherheit dieser Gebäude, diese zum Teil leer stünden.

Eine zweite Feststellung bezieht sich auf die Teams zur Schadensermittlung. Daran wurden auch Bauingenieure beteiligt, doch die Kammer weist darauf hin, dass allein ein Bauingenieur dazu ausgebildet ist, Gebäudeschäden zu bewerten. Dementsprechend weist die Kammer auf die mangelnde Plausibilität der Schadenseinstufung hin. Die Bewertung lautete fast ausschließlich „stark beschädigt“ oder „leicht beschädigt“. Es entspricht keiner Wahrscheinlichkeit, dass es fast keine Gebäude mit „mittleren Schäden“ gegeben haben soll.

Die Erwartungen der Großindustrie

Der Verein türkischer Geschäftsleute und Unternehmer TÜSIAD hat in der Vergangenheit mehrfach für offene Worte gegenüber der Regierung büßen müssen und sich in den vergangenen Jahren doch eher zurückgehalten. Bei der jüngsten Sitzung des Hohen Beratungsrates des Vereins in Ankara wurde jedoch Klartext geredet.

In seiner Eröffnungsrede skizzierte Tuncay Özilhan, die Lage: Das Wirtschaftswachstum ist rückläufig. Die jüngsten Exportdaten zeigen, dass die Rezession in Europa auch in die Türkei durchschlägt. Angesichts der internationalen Konjunktur ist das chronische Zahlungsbilanzdefizit der schwächste Punkt. Ihm zu entgehen, bedarf es den Übergang zu hochwertigeren Exportprodukten. Allein durch eine Verbilligung des Exports ist nachhaltiges Wachstum nicht zu erreichen. Mehr als 200 neue Rechtsvorschriften in diesem Jahr untergraben das Vertrauen der Investoren. Die Eingriffe in das Bankenwesen führen zu größeren Schwierigkeiten beim Zugang zu Krediten.

Sein Aufruf an die Parteien sind klare Aussagen zu ihren Zielen bei der Anhebung des Pro-Kopf-Einkommens, dem digitalen Wandel und zur Bekämpfung des Klimawandels.

Doch es wäre einseitig, nur von den Erwartungen der Großindustrie zu schreiben. Der Verein 350 für Klima und der Verein zur Erforschung nachhaltiger Wirtschaft und Finanzen haben die 25 größten Börsenunternehmen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsziele untersucht. Nur sechs von ihnen haben ein Ziel zur Erreichung von Netto-Null Emissionen aufgestellt. Angesichts der von der EU vorgesehenen Emissionssteuer, aber auch im Hinblick auf die zunehmende Tendenz internationaler Investitionsfonds die Klimapolitik der Unternehmen mit zu bewerten, wächst für türkische Unternehmen der Handlungsdruck.

Beschäftigungsabbau in der Textil- und Bekleidungsindustrie

BloombergHT berichtete, dass die Textil- und Bekleidungsindustrie zurzeit in beträchtlichen Problemen steckt. Aufgrund der Rezession gehen die Bestellungen aus dem wichtigsten Zielmarkt Europa zurück. Die Aufwertung der Türkischen Lira und die Normalisierung bei den Transportwegen führt dazu, dass international wieder mehr Bestellungen nach Asien gehen. Die Verschiebung der Dollar-Euro-Parität hat zudem die Kalkulationen der türkischen Unternehmen beeinträchtigt. Auf dem Binnenmarkt wiederum geht die Nachfrage ebenfalls zurück, weil nach Zahlung von Lebensmitteln, Miete und Verkehr für Bekleidung wenig übrig bleibt. Aus der Provinz Denizli, einem der Schwerpunkte des Sektors in der Türkei wird berichtet, dass die Unternehmen, die mit keiner kurzfristigen Besserung rechnen, mit Entlassungen reagieren.

Erst Freude, dann Enttäuschung

Staatspräsident Erdoğan hat mitgeteilt, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2023 von 5.500 TL auf 8.500 TL angehoben wird. Zugleich sagte er, dass es das Ziel sei, die Inflation auf 20 Prozent zu senken. Sollte es zu einer außerplanmäßigen Entwicklung kommen, werde man eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes Mitte des kommenden Jahres vornehmen. Der federführende Gewerkschaftsbund Türk İş hatte die Verhandlungen abgebrochen, weil seine Forderung nach 9.000 TL zurückgewiesen wurde. Die Arbeitgeberseite hatte die Verhandlungen bei 7.000 TL begonnen.

Es wird berichtet, dass manche Vermieter mit Blick auf die Mindestlohnerhöhung bereits vorsorglich Mieterhöhungen vorgenommen haben. Und die Erfahrung mit den beiden Mindestlohnerhöhungen in diesem Jahr zeigt, dass sie nach zwei bis drei Monaten von der Inflation aufgefressen wird und die Kaufkraft weiter sinkt.

Derweil freut sich Staatspräsident Erdoğan dass die Inflation in den kommenden Monaten einen beispiellosen Rückgang zeigen werde. Tatsächlich gibt es seriöse Schätzungen, die davon ausgehen, dass der Anstieg der Verbraucherpreise von jetzt 85 Prozent auf einen Wert um 40 Prozent sinken könnte. Mag sein, dass die Regierung die Halbierung der Inflation innerhalb weniger Monate als Lösung des Problems betrachtet. Für die Niedrigverdiener jedoch bleibt sie nach wie vor eine Katastrophe, weil sie überproportional von ihr betroffen sind.