Istanbul Post

Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen

Die Woche vom 29. Dezember 2023 bis zum 5. Januar 2024

Dass der Kassationsgerichtshof die Verfassung für nicht bindend hält, zeigte er indem er ein weiteres Mal ein Urteil des Verfassungsgerichtes zurückwies, das die Freilassung des inhaftierten Abgeordneten Can Atalay vorsah. Preiserhöhungen bei Treibstoffen, Tabak und Alkohol geben einen Vorgeschmack auf die Inflation in 2024.

Wahlkampfauftakt in Istanbul

Am 5. Januar 2024 gab die CHP mit der Präsentation von Ekrem İmamoğlu als Oberbürgermeisterkandidaten für Istanbul den Startschuss für den Kommunalwahlkampf. Eigentlich war erwartet worden, dass die AKP bereits im Dezember ihre Kandidaten präsentieren und den Zeitvorsprung nutzen würde, den sie durch den CHP-Parteitag im November gewonnen hatte. Doch scheint sich der AKP-Vorsitzende Erdoğan schwer zu tun, sich für einen Istanbul-Kandidaten zu entscheiden. Psychologisch wird die Wahl wohl in Istanbul entschieden. Für Ekrem İmamoğlu wird es darum gehen, sich als nächsten Präsidentschaftskandidaten der Opposition in Position zu bringen. Für die AKP wiederum darum, die Stadt zurück zu gewinnen, in der die politische Karriere des Staatspräsidenten ihren Anfang nahm (von der Bedeutung des Stimmenpotenzials und dem Budget der Metropole einmal abgesehen).

Wie es aussieht, wird sich Ekrem İmamoğlu in seinem Wahlkampf tatsächlich auf die Kommunalpolitik konzentrieren. Er wirbt mit den hohen Infrastruktur-Investitionen während seiner Amtszeit, beispielsweise für den Ausbau des Metro-Netzes. Er erklärt, dass er der Verschwendung seiner Vorgänger ein Ende gemacht habe, um Geld für diese Investitionen zu gewinnen. Anders als bei der Wahl 2019 geht er dieses Mal als Favorit in die Wahl.

Bei der AKP sind zwei Minister in der engeren Wahl: Der Minister für Stadt und Umwelt Kurum und Innenminister Yerlikaya. Insbesondere letzterer hat sich in seiner kurzen Amtszeit durch Fleiß und Führung einen guten Ruf erworben. Anders als sein Vorgänger tritt er nicht mit Polemiken in den Vordergrund. Minister Kurum wiederum böte sich an, wenn die AKP die Erdbebensicherheit der Metropole in den Mittelpunkt des Wahlkampfes stellen will. Dazu wurde ein umfangreiches Stadtsanierungsprojekt angekündigt.

Offen bleibt, wie sich die Iyi Partei und DEM (zuvor HDP) verhalten werden. Die Haltung der Iyi Partei, bei der Wahl einzeln mit eigenen Bürgermeisterkandidaten anzutreten, hatte innerparteilich zu einer Zerreißprobe mit vielen Austritten geführt. Doch selbst wenn diese Partei einen Gegenkandidaten gegen İmamoğlu aufstellen sollte, bleibt offen, ob ihre Anhänger der Parteispitze folgen werden. Ähnliches könnte auch für die Anhänger der DEM gelten.

Eine eigenartige Demonstration am Neujahrstag

Am Morgen des 1. Januar versammelte sich in Istanbul eine Solidaritätsdemonstration für die Palästinenser im Gaza Streifen. Nicht allein der Zeitpunkt war ungewöhnlich. Die Demonstranten besuchten erst das Morgengebet in den historischen Moscheen der Altstadt und marschierten dann nach Karaköy im Herzen der Stadt. Dort wurden unter anderem auch Slogans zur Wiederherstellung des Kalifats gerufen, entsprechende Fahnen getragen. Aufgerufen haben soll die Türkische Jugendstiftung Tügva, in deren Vorstand der Sohn des Staatspräsidenten tätig war.

Angesichts der Empfindlichkeit der Regierung, die stets darauf pocht, Demonstrationen nur an wenigen Orten der Stadt zuzulassen, ist eine Demonstration in der Altstadt außergewöhnlich. Über ein Eingreifen der Polizei angesichts eindeutig verfassungsfeindlicher Parolen wurde nicht berichtet. Für die ausländischen Touristen muss es ein eigentümliches Erlebnis gewesen sein. Und ob die Wahl des Zeitpunkts auch eine Botschaft an die säkularen Kreise im Land gewesen ist? Denn islamistische Kreise machen deutlich, dass sie Neujahr für eine untürkische Veranstaltung halten.

Can Atalay bleibt in Haft

Der Kassationsgerichtshof hat sich erneut geweigert, das Urteil des Verfassungsgerichts anzuwenden. Can Atalay war im Gezi Park Prozess zu einer 18jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wurde jedoch bei der Parlamentswahl im Mai 2023 gewählt. Das Verfassungsgericht entschied, dass in diesem Fall die parlamentarische Immunität anzuwenden sei und ordnete die Freilassung an. Der Kassationsgerichtshof wiederum erklärte, dass die parlamentarische Immunität nicht greife, weil die Verfassung gebiete, dass Grundrechte nicht eingesetzt werden können, um die verfassungsmäßige Ordnung zu stören. Daraufhin entschied das Verfassungsgericht noch einmal, dass ein Rechtsverstoß vorliege und sandte das Urteil auch an den Rat der Richter und Staatsanwälte. Dieser ist für das Disziplinarrecht in der Justiz zuständig und müsste tätig werden, wenn Richter ihren Pflichten nicht nachkommen.

Was auf den ersten Blick wie ein Streit zweier Gerichte aussieht, ist wohl eher politisch motiviert. Justizminister Tunç hatte deutlich gemacht, dass er die Auffassung des Kassationsgerichtshofes teilt. Auch Staatspräsident Erdoğan unterstützte die Entscheidung, obgleich er erklärte, er wolle Vermittler sein. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass der Rat der Richter und Staatsanwälte tätig wird. Auf der anderen Seite legt die Verfassung fest, dass Urteile des Verfassungsgerichts abschließend und bindend sind. Mit der Weigerung des Kassationsgerichtshofes wird – mit Rückendeckung der Regierung – ein Teil der Verfassung außer Kraft gesetzt.

Die CHP hat für den 14. Januar in Ankara zu einer Protestkundgebung aufgerufen.

Das Rätsel der Inflation

Angesichts der Zweifel an der Zuverlässigkeit der Statistiken, die das Türkische Statistikinstitut herausgibt, hat sich der Blick auf drei Inflationsermittlungen eingebürgert: die offizielle des Türkischen Statistikinstituts, der Handelskammer Istanbul sowie der Arbeitsgruppe Inflation ENAG. Betrachtet man die Jahresinflation liegt immerhin eine Spanne von 100 Prozent zwischen der offiziellen und der ENAG Inflation.

Den Kampf gegen die Inflation bei der Statistik zu führen, führt nicht nur zu einem Glaubwürdigkeitsverlust. Da Beamtengehälter und Rentenerhöhungen aufgrund der Preisentwicklung festgelegt werden, führt die offizielle Schönrechnerei zu massiver Not bei zahllosen Haushalten.

Einen Vorgeschmack auf die Rosskur, die dem Land bevorsteht, bietet die Januarinflation. In einem Beitrag für die Wirtschaftsplattform ekonomim geht Alaattin Aktaş davon aus, dass diese um 7 Prozent im Monatszeitraum ansteigen wird. Ohnehin begann das Jahr aufgrund einer Steuererhöhung mit massiven Preiserhöhungen für Treibstoffe. Diese wiederum strahlen über die Transportkosten auf nahezu alle Lebensbereiche aus. Hinzu kommen die jeweils im Januar und Juli durchgeführten weiteren Steuererhöhungen wie beispielsweise auf Tabak und Alkohol. Und auch die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar wird als Begründung für Preiserhöhungen herangezogen.

Sollte die Schätzung auf sieben Prozent für die Januar-Inflation zutreffen, wirkt das Inflationsziel der Zentralbank von 45 Prozent für das ganze Jahr ziemlich ambitioniert.

Ein weiterer Faktor, der das Inflationsziel der Zentralbank in Schwierigkeiten bringt, ist der anhaltende Wertverfall der Türkischen Lira. Inflationsbereinigt ist sie den vierten Monat in Folge gefallen und bewegt sich mit einem Indexwert von 55,15 Punkten nahe dem historischen Tiefstpunkt. Auch wenn sich erwarten lässt, dass dies zur Verbesserung der Außenhandelsbilanz beitragen wird, geht von der schwachen Türkischen Lira ein beträchtlicher Inflationsdruck aus.