Istanbul Post

Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen

Die Woche vom 10. bis zum 18. Juli 2025

Nach der symbolischen Waffenniederlegung der PKK richtet sich nun die Aufmerksamkeit auf die Einrichtung einer Parlamentskommission, die den Prozess beraten und zu seiner Akzeptanz beitragen soll. Die Ankündigung einer „Visumserleichterung“ durch die EU-Kommission löste gemischte Reaktionen aus und scheint nur ein winziger Schritt auf einem langen Weg zu sein.

Bündnisse

Am Tag nach der symbolischen Waffenniederlegung durch die PKK hielt Staatspräsident Erdogan eine Rede. Sie war zuvor als „besondes wichtig” angekündigt worden. Doch konkrete Angaben zu den nächsten Schritten im Friedensprozess fanden sich nicht. Vielmehr sprach der Staatspräsident von einem Bündnis aus AKP, MHP und DEM. Ungeschickt war es nicht, denn es weckte die Ängste bei der CHP, dass „die Kurden“ für den Friedensprozess demokratische Grundsätze „verkaufen“ könnten.

DEM wird seitdem nicht müde zu betonen, dass ein Friedensprozess ohne Mitwirkung der CHP nicht möglich sei. Sie kritisiert den Widerspruch, auf der einen Seite einen Friedensprozess durchführen zu wollen und auf der anderen Seite gegen die CHP-geführten Kommunen vorzugehen. Und sie erklärt, dass von einem Bündnis mit den Regierungsparteien nur im Hinblick auf den Friedensprozess gesprochen werden könne.

Derweil schreiten die Vorbereitungen für die Bildung einer Parlamentskommission für den Friedensprozess voran. Eigentlich war noch in dieser Woche mit einem Beschluss des Parlamentspräsidiums gerechnet worden, doch ziehen sich hinter den Kulissen die Verhandlungen einstweilen hin. Derweil erklärte Ümit Özdağ, dass sich seine Zafer Partei nicht an der Kommission beteiligen werde. Diese laufe darauf hinaus, die PKK als Gesprächs- bzw. Verhandlungspartner zu akzeptieren und damit die Grundfeste der Republik von 1923 zu vernichten. Es ist nicht verwunderlich, dass dies ihm eine scharfe Kritik des MHP-Vorsitzenden Bahçeli eintrug. Die MHP sieht sich als einzige legitime Vertreterin des türkischen Nationalismus und bisher ist es ihrem Vorsitzenden gelungen, die Parteidisziplin aufrecht zu erhalten und zu verhindern, dass jeder Widerspruch aus seiner Partei nicht nach außen dringen konnte.

Auf der anderen Seite wirken die Einwände der Zafer Partei auf den ersten Blick plausibel. Tatsächlich wird die PKK vom türkischen Staat als Verhandlungspartner anerkannt. Doch wer einen Konflikt anders als mit Gewalt lösen will, wird nicht umhin kommen, mit der Gegenpartei zu sprechen. Dass diese Gespräche nun nicht mehr auf Geheimdienstebene geführt werden, sondern durch das Parlament, sollte einer demokratischen Republik nicht schaden, sondern sie festigen. Zudem geht es um heikle Themen. Wer amnestiert werden sollte und wie die Verbrechen während des Kampfes mit der PKK aufgearbeitet werden sollen, kann nur unter Beteiligung der Gesellschaft entschieden werden, die vom Parlament repräsentiert wird.

Im Hinblick auf die Erwartungen an den Friedensprozess gab es zudem in dieser Woche zwei Entwicklungen. Im Verfahren gegen den inhaftierten Bürgermeister des Istanbuler Stadtbezirkes Esenyurt Ahmet Özer hob das Gericht die Untersuchungshaft auf. Özer wird in diesem Verfahren aufgrund einer Wahlabsprache mit der DEM angeklagt, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Unterstützung einer Terrororganisation erfüllt. Özer bleibt jedoch aufgrund eines anderen Haftbefehls im Gefängnis. Auf der anderen Seite wies ein Gericht den Antrag auf Freilassung von Selahattin Demirtaş zurück, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei ein weiteres Mal wegen dessen Inhaftierung verurteilt hatte. Das Gericht verwies darauf, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei, dabei geflissentlich übersehend, dass es mehrere rechtskräftige Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in dieser Sache gibt.

Was schaust du mich so an?

Es ist ein Satz, der auf der Straße meist ein Gerangel unter jungen Männern auslöst, quasi als Startsignal gesagt. Dieses Mal fiel er jedoch im Gerichtssaal während der Verteidigung von Ekrem İmamoğlu. Er stand wegen Bedrohung und Beleidigung der Justiz vor Gericht. Und mitten drin fuhr ihn der Staatsanwalt an: „Was schaust du mich so an?“ Wer Gerichtsverhandlungen in der Türkei verfolgt, ist mit der persönlichen Anrede vertraut. Während Richter und Staatsanwälte im höflichen Plural anzusprechen sind, werden Angeklagte geduzt. Nun könnte man sagen, dann sei der Ausbruch des Staatsanwaltes keiner besonderen Beachtung wert.

Wenn man den Grundsatz ernst nimmt, dass jede Person bis zu ihrer Verurteilung als unschuldig anzusehen ist, dürfen auch die üblichen Höflichkeitsregeln erwartet werden. Der Bruch dieser Konvention fällt umso stärker aus, wenn der Angeklagte eine Person des öffentlichen Lebens ist. Diese verdient zwar keine Sonderbehandlung, jedoch den Respekt, der ihr zusteht – wie jede Person.

Vom Vorwurf den leitenden Staatsanwalt Istanbuls zur Zielscheibe gemacht zu haben, wurde er freigesprochen. Für „Drohung“ und Beleidigung eines Beamten erhielt er insgesamt 3,5 Jahre Haft.

Der lange Kampf gegen die Gülen Gemeinschaft

Der 15. Juli erinnert an den Putschversuch von 2016. Verantwortlich gemacht wurde die Gülen Gemeinschaft, die bereits zuvor als „Terrororganisation“ ausgerufen wurde, nachdem das langjährige Bündnis mit der AKP zerbrochen war. Dem Putschversuch folgten Massenverhaftungen und Massenentlassungen aus dem öffentlichen Dienst.

Da islamische Bruderschaften wie die Gülen Gemeinschaft offiziell verboten sind, gleichwohl aber toleriert werden, ist es nicht einfach, die Mitglieder festzustellen. Es heißt, dass es inzwischen zu einer beliebten Masche von Betrügern geworden ist, sich am Telefon als Polizisten auszugeben und ihren Opfern zu erklären, sie werden als Gülen Anhänger verdächtigt und könnten nur gegen die Zahlung einer Summe aus diesem Verdacht herauskommen. Auch wenn das Opfer keinerlei Bezug zur Gülen Gemeinschaft hatte, reicht die Drohung bereits bei vielen, um Zahlungswilligkeit sicherzustellen. Denn die Folgen sind vernichtend.

Im Frühjahr wurde gegen eine Döner-Kette mit vielen Filialen im ganzen Land unter dem Verdacht vorgegangen, die Gülen Gemeinschaft zu unterstützen. Folgt man den veröffentlichten Vorwürfen, so bestand der Verdacht, dass sich frühere Gülen Anhänger zusammengeschlossen haben und einander Hilfe leisteten. Zusätzlich wurde der Vorwurf erhoben, sie hätten Geld an die Gülen Gemeinschaft gespendet. Am Jahrestag des Putschversuchs wurde gegen zwei weitere Unternehmen vorgegangen, eine kleinere Supermarktkette und eine Kette von Geschäften, die sich auf Knabberzeug spezialisiert haben.

Bedenkt man, dass die Gülen Gemeinschaft über Jahrzehnte zweigleisig existierte, d.h. einer äußeren Fassade von Wohltätigkeit und Bildungsengagement und einer verdeckten Struktur von Seilschaften in Polizei, Armee und Justiz, wirkt es eigentümlich, dass mit gleicher Härte gegen jeden vorgegangen wird. Denn wer sich für die Aktivitäten der Fassade engagierte, muss keine Kenntnis von den Aktivitäten der verdeckten Strukturen gehabt haben. Und dass sich Menschen zusammenschließen, die eine gemeinsame Repressionserfahrung teilen, ist nicht strafbar, solange sie nicht zur Finanzierung einer Terrororganisation beitragen.

Visumserleichterungen der EU?

Am 15. Juli 2025 beschloss die EU-Kommission Visumserleichterungen für türkische Bürgerinnen und Bürger. Es soll zu dem Grundsatz zurückgekehrt werden, dass Personen, die bereits mehrfach ein Visum für den Schengen Raum erteilt bekommen haben, längere Visa erhalten. Das türkische Außenministerium begrüßte diese Entscheidung. Sollte die EU-Kommissionsentscheidung tatsächlich umgesetzt werden, löst sie aber nur einen Teil des Problems. Die meisten EU-Länder haben die Terminvergabe für Visumsanträge an externe Dienstleister abgegeben. Die Terminbeantragung erfolgt online. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Visumstermine von Bots abgegriffen werden. Auf diese Weise ist ein Schwarzmarkt entstanden, denn die Termine werden nun verkauft. Das Problem ist seit Jahren bekannt, eine wirksame Gegenmaßnahme jedoch nicht getroffen.

Das zweite Problem ist, dass kein Rechtsanspruch auf die Visumsvergabe besteht. Vorgesehen ist, dass wer ein Visum hatte und vor Ablauf eines Jahres nach Ende dieses Visums einen neuen Antrag stellt, ein Visum für 6 Monate erhält. Wer bereits ein sechsmonatiges Visums hatte und den Antrag binnen zwei Jahren nach Ablauf stellt, kann eines für ein Jahr erhalten. Die nächste Stufe ist ein Visum für drei Jahre mit mehrfacher Einreise und dann ein Visum für fünf Jahre mit mehrfacher Einreise (gebunden jedoch an die Gültigkeitsdauer des Reisepasses). Festgestellt wird jedoch auch, dass jeder Visumsantrag als Einzelfall bearbeitet wird und darum Ausnahmen von dieser Regel zulässig sind.

Eigentlich waren Visumserleichterungen für bestimmte Personengruppen im Gespräch gewesen. Für Geschäftsleute kann die Visumspflicht einen bedeutenden Nachteil bei Geschäften mit Partnern in der EU führen. Es wurde immer wieder kritisiert, dass dies der Zollunion zwischen EU und der Türkei zuwiderläuft. Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler aus der Türkei konnten Aufführungen und Konzerte in der EU nicht durchführen, weil sie keine Visa erhielten. Absurd ist auch die Situation von türkischen Studierenden, die vielleicht im Rahmen des Erasmus-Programms einen Studienplatz an einer Universität im Schengen Raum oder gar ein Stipendium dafür erhalten, jedoch am Visum scheitern. Bei Fernfahrern wiederum gibt es seit Jahrzehnten ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die Visumspflicht als einen Verstoß gegen europäisches Recht bewertet. Bei binationalen Ehen gibt es ebenfalls Probleme, obgleich zumindest Ehegatten und Kinder laut Ausländergesetz Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Es bleibt also noch viel zu tun…