Istanbul Post

Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen

Die Woche vom 23. bis zum 30. Mai 2025

Die erwarteten Hafterleichterungen für politische Gefangene wurden nicht in das Justizreformpaket aufgenommen. Der CHP-Vorsitzende Özgür Özel besuchte die Gewerkschaftsbünde Türk İş und Hak İş, um der Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns ab Juli Nachdruck zu verleihen. Das Wirtschaftswachstum im ersten Quartal fiel geringer aus als erwartet. Mit einem höheren Wachstum im zweiten Quartal wird nicht gerechnet.

Übervolle Gefängnisse

Im Rahmen des 10. Justizreformpaketes soll die Strafvollzugsordnung geändert werden. Seit Wochen wird darüber diskutiert, dass durch diese Änderung zunächst 33.000, insgesamt vermutlich 60.000 Häftlinge vom geschlossenen in den offenen Vollzug wechseln können. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass bei einer aktuellen Gefängniskapazität von 301.000 Haftplätzen sich 383.663 Personen in Haft befinden. Die Überbelegung verschärft die Haftbedingungen und führt zu Diskussionen über Wahrung der Menschenwürde.

Ismet Özkul von ekonomim weist darauf hin, dass sich seit 2013 die Kapazität der Gefängnisse verdoppelt hat. Doch der Anstieg der Häftlinge überschreitet den Kapazitätsausbau. Özkul erklärt, dass seit Jahresbeginn die Zahl der Häftlinge von 383.663 auf 401.617 angestiegen ist.

Der Anstieg wirft Fragen auf und zeigt zudem, dass selbst eine Änderung der Strafvollzugsordnung die Überbelegung der Gefängnisse nicht beendet. Hinzu kommt, dass zu den Regierungsplänen auch gehört, dass Haftstrafen von weniger als 2 Jahren, die bisher in der Regel ohne Haftantritt verbüßt wurden, zumindest zum Teil im Gefängnis abgesessen werden sollen.

Im Grunde gibt es vermutlich nur zwei Erklärungsansätze, mit denen der schnelle Zuwachs der Häftlingszahl erklärt werden kann. Die eine Erklärung setzte voraus, dass sich die Kriminalität stark erhöht bzw. die Strafverfolgung verbessert hat. Die andere Erklärung beruht auf dem Strafrecht und seiner Anwendung, d.h. der Justiz. Ob Kriminalität und Strafverfolgung gestiegen sind, lässt sich einigermaßen differenziert aus den Statistiken ablesen. Eine ausreichende Erklärung für die Anstiegsrate der Häftlinge ist sie jedoch nicht. Es scheint sich wohl zu einem bedeutenden Teil um ein Problem des Rechts und seiner Anwendung zu handeln.

Mit der Gesetzesänderung waren auch Erwartungen im Hinblick auf den Friedensprozess verbunden. Bisher waren Häftlinge mit Terrorismusurteilen von Haftverkürzungen ausgenommen. Es war davon ausgegangen worden, dass dies nun geändert wird. Doch mit Hinweis darauf, dass dies auch verurteilten Gülen Anhängern zugute kommen könnte, hat die AKP das Projekt auf das nächste Gesetzgebungsjahr verschoben. Die DEM zeigte sich von dieser Entscheidung enttäuscht. Zudem ergeben sich immer mehr Fragezeichen, ob die AKP tatsächlich bereit ist, wenigstens im Hinblick auf die PKK-Häftlinge gesetzgeberisch tätig zu werden.

Zwangsverwaltung wird überprüft

Ein Verwaltungsgericht hat aufgrund der Klage des abgesetzten Bezirksbürgermeisters von Esenyurt Ahmet Özer die Einsetzung des Zwangsverwalters durch das Innenminister als verfassungsrechtlich zweifelhaft bewertet und das Verfassungsgericht angerufen. 2016 war durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft festgelegt worden, dass im Falle der Absetzung eines Bürgermeisters aufgrund von Terrorismusermittlungen der Nachfolger nicht durch den Stadtrat, sondern durch das Innenministerium bestellt wird. Später wurde diese Verordnung durch eine Änderung des Kommunalgesetzes in das Recht übernommen. Bis 2024 war diese Bestimmung vor allem gegen Bürgermeister der HDP und DEM eingesetzt worden, mit Ahmet Özer begann dann auch die Anwendung auf CHP Bürgermeister. Zu den Forderungen der DEM im Zuge der Auflösung der PKK gehört auch, der Praxis der Zwangsverwalter ein Ende zu setzen. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte dies nun auch durch das Verfassungsgericht erfolgen. Andererseits entschied es auch, dass wenn die Verfassungsgerichtsentscheidung nicht binnen fünf Monaten erfolgt, nach vorliegendem Recht entschieden werden.

Religion und Staat

2018 erhielt das Präsidium für religiöse Angelegenheiten per Präsidialverordnung die Aufgabe, Koranübersetzungen und –deutungen zu begutachten und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren mit dem Ziel des Verbots einzuleiten. Die Verordnung wurde durch das Verfassungsgericht aufgehoben. Nun liegt ein Gesetzentwurf dem Parlament vor, mit dem dieselbe Bestimmung nun als Gesetz erlassen werden soll. Dagegen erhebt der Abgeordnete Mustafa Yeneroğlu Einspruch.

Zunächst weist er auf den Grundsatz des Islam hin, der keinen geistlichen Stand als Vermittler zwischen Gott und dem Gläubigen anerkennt. Da es keine solche Instanz gibt, entscheidet der Gläubige oder auch die Gemeinde darüber was richtig ist. Hinzukommt auch die Tradition der islamischen Lehre, in der es stets Diskussionen gegeben habe und auch führende Gelehrte stets zwar ihren Standpunkt deutlich machten, aber einräumten, dass es auch andere Standpunkte geben kann. Yerneroğlu weist zudem darauf hin, dass das Präsidium für religiöse Angelegenheiten eine Behörde ist. Befolgt man das Laizismusgebot der Verfassung, kann eine Behörde in Glaubenssachen nicht entscheiden. Er berührt dabei einen sensiblen Punkt. Dem umgekehrt wurde das Präsidium auch dafür kritisiert, dass es vor allem zur Kontrolle des Islams geschaffen wurde. Yeneroğlu weist außerdem darauf hin, dass bisher drei Schriften nach einem solchen Verfahren verboten wurden. Es gäbe jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Zahl nicht sprunghaft ansteigt.

Dass dieses Risiko nicht von der Hand zu weisen ist, wird deutlich wenn man bedenkt, dass bereits vor Erlass des Gesetzes Veröffentlichungen von Koranauslegungen unterbunden werden. Die Tageszeitung Karar berichtet, dass das Werk von Prof. Mustafa Öztürk die für den Buchhandel erforderliche Druckmarke vom Kulturministerium mit der Begründung nicht erhielt, dass zuvor ein Gutachten des Präsidiums eingeholt werden müsse. Dieser Anordnung fehlt offensichtlich die Rechtsgrundlage und sie wird umso unsinniger wenn man bedenkt, dass es sich um die sechste Auflage handelt.

Der Frost im April

Nach dem Frost Mitte April, der schwere Schäden vor allem bei Obstbäumen verursachte, wurde im Parlament eine Untersuchungskommission gebildet. Dort stellte die Landwirtschaftsversicherung TARSIM ihre Schadensanalyse vor. Demnach waren 65 der 81 türkischen Provinzen betroffen, es gingen mehr als 100.000 Schadensmeldungen ein. Der Schaden wird auf 21393 Mrd. TL geschätzt, wobei fast die Hälfte davon allein auf Manisa entfällt. Ernüchternd wirkt zudem die Mitteilung, dass bisher nur 1,112 Mrd. TL als Schadensausgleich ausgezahlt wurde.

Die hohe Diskrepanz zwischen geschätzter Schadenshöhe und Ausgleichszahlungen könnte wohl auch mit dem hohen Preis der landwirtschaftlichen Versicherung sowie ihrer Ausgestaltung zu tun haben. Bereits zuvor war kritisiert worden, dass sich eine solche Versicherung eigentlich nur Großbetriebe leisten könnten. Staatspräsident Erdoğan hatte versprochen, dass auch nicht versicherte Bauern entschädigt werden sollen, doch ist bisher nichts erfolgt.

Für viele Betriebe ist der Frost existenzbedrohend. Zudem rechnen die Bauern damit, dass sich die Schäden nicht allein auf dieses Jahr erstrecken, sondern sich auch in den kommenden Jahren als Ernteverluste auswirken werden. Für die Verbraucher bedeuten die Ernteverluste vermutlich, dass Obst im Sommer und Herbst enorm teuer wird.

Ein etwas differenzierteres Bild der Industrie

Für die Wirtschaftsplattform ekonomim hat Servet Yıldırım auf der Grundlage der von der Industriekammer Istanbul (ISO) herausgegebenen Studie der 500 größten Industrieunternehmen der Türkei eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Wie zu erwarten, beginnt er mit dem drängensten Problem: 2024 mussten die Unternehmen fast ihren gesamten Gewinn für Finanzierungskosten aufwenden. In diesem Jahr dürfte die Belastung weiter steigen. Außerdem setzte sich auch 2024 der Trend der letzten drei Jahre fort, dass der Netto-Verkauf aus der Produktion sinkt. Auch führt nur etwas mehr als die Hälfte der 500 Unternehmen Forschung und Entwicklung durch. Der Anteil niedriger Technologie bei der Produktion dagegen hat zugenommen.

Yıldırım weist aber auch darauf hin, dass in der Industrie die Bereitschaft, alternative Finanzierungsinstrumente einzusetzen, gering ist. Die Investitionsförderung wiederum müsse stärker technologieorientiert erfolgen.

Geringes Wachstum

Die Probleme der Industrie zeigen sich auch im Bruttoinlandsprodukt. Das Wachstum im ersten Quartal 2025 wird mit 2 Prozent angegeben. Die Erwartungen lagen bei 2,2 Prozent, im Vorjahresquartal hatte es bei 5,4 Prozent gelegen. Gedämpft wurde das Wachstum insbesondere durch einen Rückgang von 2 Prozent bei der Landwirtschaft und 1,8 Prozent bei der Industrie. Den höchsten Zuwachs zeigte der Bausektor mit 7,3 Prozent.

Ein geringeres Wirtschaftswachstum ist bei einem Anti-Inflationsprogramm keine Überraschung. Problematisch ist jedoch ein Rückgang der Industrieproduktion und bei der Landwirtschaft. Beide Sektoren haben nicht nur mit schwierigen Finanzierungsbedingungen, sondern insbesondere mit strukturellen Problemen zu kämpfen, zu denen insbesondere auch die Betriebsgrößen zählen.