Istanbul Post

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Die Woche vom 30. Mai bis zum 6. Juni 2025

Die Woche endet mit dem Opferfest. Zu den Festvorbereitungen gehörte, dass die Änderung der Strafvollzugsordnung noch schnell verabschiedet wurde, damit Tausende von Häftlingen frei gelassen werden können. Doch für andere gilt keine Feiertagsstimmung. Die Verfahrenslawine gegen die CHP und ihre Mitglieder läuft weiter. Der Staatspräsident beschimpft die CHP als Populisten. Die traditionellen gegenseitigen Bayram-Besuche finden bei AKP und MHP ohne CHP statt. Folgt man Umfragen, so reagiert die Bevölkerung zunehmend genervt. Es sollte ja eigentlich nicht zu viel verlangt sein, wenn die Probleme auf die Tagesordnung kommen und sachlich gelöst werden, die die Menschen jeden Tag bewegen.

Verwirrspiel um den CHP-Parteitag

Im November 2023 führte die CHP ihren ordentlichen Parteitag durch. Kemal Kılıçdaroğlu hatte die Präsidentschaftswahl verloren, bestand jedoch darauf, die Führung der Partei erst aufzugeben, wenn er die Partei „in einen sicheren Hafen“ geführt hätte. Es kam anders. Im ersten Wahlgang erreichte er nicht die erforderliche Zahl der Stimmen. Im zweiten Wahlgang wurde Özgür Özel gewählt, der seinen Wahlkampf unter dem Slogan „Veränderung“ geführt hatte. Die Einsprüche gegen die Wahl wurden zurückgewiesen. Daraufhin wurde Strafanzeige wegen Manipulation der Abstimmung gestellt. In Gang kam das Ermittlungsverfahren erst nach der Kommunalwahl 2024, eigentlich erst seit Herbst 2024. Dies ist insofern bedeutsam, als ab Oktober 2024 die CHP mit einer Reihe von Ermittlungsverfahren gegen Kommunalpolitiker überzogen wurde, die in der Verhaftung von Istanbuls Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu gipfelte. Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen wurde außerdem noch ein zivilrechtliches Verfahren begonnen, mit dem der aktuelle Vorsitzende der Partei und damit der Vorstand abgesetzt werden soll. Am 30. Juni 2025 findet in diesem Verfahren eine Verhandlung statt. In dieser Woche schloss die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen der Vorwürfe der Wahlmanipulation ab und erhob Anklage. Das angerufene Gericht verwies die Klage jedoch an ein Großes Strafgericht, weil möglicherweise der Straftatbestand der „Bestechung“ erfüllt sein könnte.

Es ergibt sich nun eine recht komplizierte Situation. Am 30. Juni kann das zivilrechtliche Verfahren eigentlich nur weiterverfolgt werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass solch schwerwiegende Verletzungen des Wahlrechts vorliegen, dass die Wahl für „nichtig“ (ungeschehen) erklärt werden muss. Normale Verstöße gegen Wahlbestimmungen hätten fristgemäß eingereicht werden müssen und können darum nicht mehr Gegenstand des aktuellen Verfahrens sein. Insofern wurde die Einreichung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft als ein Schachzug betrachtet, den Boden für eine Nichtigkeits-Argumentation zu liefern. Dies ist schwierig genug, denn über konkrete Beweise verfügt die Staatsanwaltschaft nicht. Vielmehr sind einige der erhobenen Vorwürfe widerlegt. Um den Straftatbestand der Bestechlichkeit zu erfüllen, muss es sich zudem um den Vorwurf drehen, öffentlich Beschäftigten seien durch Vorteile unzulässig beeinflusst worden. Da allein der Manipulationsvorwurf bereits nicht bewiesen ist, könnte das Verfahren als gescheitert betrachtet werden – zumindest wenn man davon ausgeht, dass das Zivilgericht auf der Grundlage der Rechtslage entscheidet.

Das Zivilgericht könnte natürlich auch entscheiden, das Verfahren auszusetzen, bis über den Strafprozess in dieser Sache entschieden ist. Denn im Grunde läge erst dann ein Sachverhalt vor, der auf eine Nichtigkeit der Wahl im November 2023 schließen könnte. De Facto jedoch würde damit das Verfahren ins Leere laufen, weil bis zur Entscheidung bereits mindestens ein neuer regulärer Parteitag stattgefunden hätte. Von dem im April 2025 durchgeführten außerordentlichen Parteitag abgesehen, bei dem Özgür Özel mit überwältigender Mehrheit wieder gewählt wurde.

Die Unantastbarkeit der Justiz

Ein Richter oder ein Staatsanwalt sollte nur seinem Gewissen verantwortlich sein. In einem Rechtsstaat ist darum verboten, diese JustizmitarbeiterInnen zu bedrohen. Doch die Voraussetzung ist, dass die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit erfüllt sind. Und auch wenn Justizminister Tunç sich dagegen verwahrt, dass CHP-Politiker insbesondere den leitenden Staatsanwalt Istanbuls kritisieren, so müsste er zunächst berücksichtigen, dass wirksame Drohungen zurzeit wohl eher aus dem Regierungslager stammen. Denn Richterinnen und Richter, die ungenehme Urteile fällen, können unverzüglich versetzt werden.

Ein anderes Kriterium für Rechtsstaatlichkeit ist, ob Richter und Staatsanwälte tatsächlich Recht anwenden oder einfach nur tun, was sie für richtig halten. Man sollte glauben, dass im ersten Semester der Justizausbildung bereits gelehrt wird, dass jedes Verbot einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Wer hier aus politischer Überzeugung oder persönlichem Eigennutz Rechtsbeugung begeht oder komplett von Gesetzen absieht, muss wohl mit dem Vorwurf des Vorsatzes konfrontiert werden. Und dann müssten sich auch Richter und Staatsanwälte an den Gesetzen messen lassen, die sie sonst auf andere anwenden.

Im Rechtsstaat ist dies normaler weise nicht Teil der politischen Auseinandersetzung. Die Überprüfung der Justiz erfolgt nach unterschiedlichen Modellen. Doch vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung muss sichergestellt werden, dass keine sachfremden (z.B. politische) Entscheidungen getroffen werden. In der Türkei obliegt die Kontrolle dem Rat der Richter und Staatsanwälte, der ausschließlich mit Personen besetzt wird, die von der Regierung und Parlamentsmehrheit ausgewählt werden. Wenn es also kein rechtsstaatliches Verfahren gibt, mit dem Vorwürfe der Kompetenzüberschreitung und Missbrauch entschieden werden können, ist es legitim, diese zum Gegenstand politischer Auseinandersetzung zu machen.

Nach der fünften Verhaftungswelle gegen CHP-KommunalpolitikerInnen und der Inszenierung, mit der sie der Justiz vorgeführt wurden, dem Verbot den inhaftierten Oberbürgermeister Ekrem İmamoğlu öffentlich auf Plakaten zu zeigen, hat der CHP-Vorsitzende Özgür Özel den leitenden Staatsanwalt von Istanbul Akın gewarnt. Dieser nahm es zum Anlass, ein Ermittlungsverfahren wegen „Bedrohung“ einzuleiten, dem sich die Staatsanwaltschaft Ankara gleich anschloss. Es wirkt eigentümlich, wie empfindlich dieser Staatsanwalt ist, der politisch einseitig Personen, die nicht verurteilt sind, an den Pranger stellt und einem Politiker, der ebenfalls nicht verurteilt ist, verbieten möchte, Politik zu machen.

Verärgerung bei der Opposition

Über das sogenannte 10. Justizreformpaket war seit Wochen diskutiert worden. Es wurde vor allem mit zwei Erwartungen verbunden. Zum einen sollte durch die Verkürzung der Haftzeit im geschlossenen Vollzug die Überbelegung der Gefängnisse verringert werden. Zum anderen war davon ausgegangen worden, dass mit dem Gesetz die ersten gesetzgeberischen Schritte auf dem Weg zur „terrorfreien Türkei“ (wie der aktuelle Friedensprozess mit der PKK offiziell heißt) unternommen werden. Darum wurde auch über Gespräche zwischen den Parteien berichtet, die das Paket in nur einer Woche verabschieden wollten, um eine Anwendung noch vor dem Opferfest zu ermöglichen.

Das Gesetz enthält tatsächlich Bestimmungen zur Verkürzung des geschlossenen Vollzugs – nicht jedoch für politische Gefangene. Über die will man im neuen Gesetzgebungsjahr im Zuge des 11. Justizreformpaketes sprechen. Und im Hinblick auf eine Verringerung der Überbelegung fällt auf, dass nun auch für Kurzzeitstrafen ein geschlossener Vollzug vorgesehen wird. Zur Entlastung der Gefängnisse wird dies wohl kaum beitragen – wohl aber zum Vorwurf der Opposition, die beispielsweise auf die Praxis der Inhaftierung von Studenten wegen Demonstrationsvergehen hinweist.

In letzter Minute zeigte sich die AKP dann kompromissbereit und zog die umstrittenen Artikel des Gesetzespakets zurück, so dass es tatsächlich vor dem Opferfest in Kraft treten konnte.

Disk streikte in Izmir

Kurz vor dem Opferfest gibt es Streit über den kommunalen Arbeitskampf in Izmir. Geführt wird er vom linken Gewerkschaftsbund DISK, geführt wird Izmir von der CHP. Der CHP Oberbürgermeister Cemil Tugay erklärt, dass die DISK-Forderung die Kommune in den Ruin treiben würde. Demonstrativ beteiligt er sich an der Müllsammlung. Auch beklagt er sich darüber, dass die streikenden Arbeiterinnen und Arbeiter nicht einfach nach Hause gehen, sondern gegen Streikbrecher demonstrieren.

Wie immer ist es nicht ganz einfach, herauszubekommen, worum es geht. Gemeldet wird, dass die Gewerkschaft mindestens 88.000 TL Lohn fordert. Die T24 Kolumnistin Candan Yıldız weist darauf hin, dass es sich jedoch nicht um den Netto-Betrag, sondern das Brutto handele. Zudem habe der Gewerkschaftsbund Türk İş die Armutsgrenze für eine vierköpfige Familie mit 81.000 TL ermittelt. Der Laie fragt sich nun, was denn übliche Gehälter beispielsweise in der Müllabfuhr sind. Was zahlen private Entsorgungsdienstleister? Was zahlen kleine Kommunen? Was Metropolen? Was zahlen AKP-geführte, was CHP-geführte?

Und so wie es die Pflicht einer Gewerkschaft ist, für angemessene Gehälter ihre Mitglieder zu streiten, muss es Pflicht eines Bürgermeisters oder Stadtrates sein, Gehälter in einer Höhe zu zahlen, die die Kommune zahlen kann. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Streik eine Form des Interessensausgleichs ist. Für Feindschaft sollte da weder auf der einen noch auf der anderen Seite Raum sein.

Candan Yıldız weist auf eine Frage hin, die ihrer Ansicht nach den Kern des Konflikts ausmacht. In Izmir sind zwei Gewerkschaftsbünde tariffähig. Türk İş hatte im vergangenen Jahr unmittelbar vor der Kommunalwahl Tarifverhandlungen geführt. Der damalige Oberbürgermeister hatte den Konflikt vor der Wahl vom Tisch haben wollen. Und nun herrscht zwischen Mitgliedern von Türk İş und DISK-Mitgliedern ein Gehaltsgefälle von 26 Prozent, das im Herbst weiter wachsen wird. Der DISK-Slogan ist darum „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Da ein Kuchen immer nur einmal verteilt werden kann, gibt es Lösungen, die nicht unbedingt befriedigend sind. Wenn die Gehälter erhöht werden, ohne dass die Einnahmen steigen, müsste die Arbeitsproduktivität gesteigert werden. Im Klartext: wenn die Arbeit mit weniger Beschäftigten geleistet werden kann, würde das Gehaltsbudget durch weniger Empfänger geteilt. Man kann auch die Abgaben für die Kommune steigern, um sicherzustellen, dass kommunale Beschäftigte mit ihrem Einkommen nicht unter die Armutsgrenze fallen. Doch wird dies auf den Widerstand der Bevölkerung treffen, die zu einem großen Teil mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze lebt. Man könnte sagen, dass dann die Wohlhabenden stärker belastet werden sollen, doch ist dies kommunal kaum zu erreichen.

Unmittelbar vor den Feiertagen wurde der Arbeitskampf beigelegt. Das Ergebnis liegt nahe am Arbeitgeberangebot. Stellt sich für alle Beteiligten die Frage, ob es nicht eine geschicktere Lösung als die Eskalation gegeben hätte.

Das Mysterium der Inflation

Jeden Dritten eines Monats wiederholt sich die Überraschung. Das Türkische Statistikinstitut legt die Inflationszahlen vor und es folgt Stirnrunzeln und Unglaube. Dies gilt umso mehr, als um die Monatswende zwei weitere Inflationswerte bekannt gegeben werden: für Istanbul gibt es den Index der Handelskammer Istanbul und dann gibt es noch den elektronisch erfassten der Arbeitsgruppe Inflation ENAG. ENAG hat für Mai eine Inflation von 3,66 Prozent ermittelt, ITO eine von 2,83 Prozent. Die offizielle Monatsinflation dagegen liegt bei 1,53 Prozent. War es bis vor wenigen Jahren noch die Regel, dass die Werte des Türkischen Statistikinstituts (TUIK) und der Handelskammer Istanbul weitgehend parallel verliefen, so ist es inzwischen die Ausnahme.

TUIK gibt an, dass die Preise von Lebensmitteln und alkoholfreie Getränke sowie die Preise für Kommunikation um je 0,71 Prozent zurückgegangen sind. Bei Lebensmitteln ist der Mai ein Monat mit unterschiedlichen Trends. Zumindest bei Frischgemüse und Frischobst treffen die Sommerprodukte ein und die Preise gehen zurück. Wer jedoch einfach nur auf den Betrag schaut, den er bei einem durchschnittlichen Supermarkteinkauf zu zahlen hat, wird über die Feststellung eines Preisrückgangs vermutlich ungläubig lächeln.

Dagegen hat TUIK einen Preisanstieg bei Schuhen und Bekleidung von 6,97 Prozent festgestellt. Auch hier können saisonale Einflüsse eine Rolle spielen, denn es beginnt die Zeit der Sommermode.