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Mit einem Erlass des Bildungsministeriums, Schülerinnen und Schülern den Ramadan aktiv nahezubringen, bemüht sich die Regierung, eine neue Laizismusdebatte vom Zaun zu brechen. Feinfühlig geht sie da nicht vor – Eltern, die sich gegen Gebetsgesang als Pausenton in der Schule wandten, wurden gar festgenommen. Für die meisten Familien jedoch könnte die Ramadan-Erfahrung doch deutlich mehr von der hohen Teuerung bestimmt sein.
2026 wurde von der Regierung als „Jahr der Familie“ ausgerufen. Und auch sonst kleiden sich die Versuche, Sittenwächter zu spielen, stets in das Gewand des Schutzes der Familie. Dass die Familie im Zentrum konservativer Politik steht, ist nicht nur in der Türkei so. Die Familie wird zu einem sozialen Wert, den die Politik zu schützen gilt.
Die Familie ist nicht nur eine Form des Zusammenlebens, sondern auch eine Sozialisationsinstanz. Gerade im Konservatismus gilt die Familie als die Instanz, die die Werte in die Erziehung einbringt. Doch genau hier beginnt häufig das Paradox. Denn neben der Familie wird häufig auch die Schule als eine Institution der Werteerziehung begriffen. Dies gilt umso mehr, wenn es gilt die Gesellschaft umzugestalten. Recep Tayyip Erdoğan hatte vor Jahren die Parole ausgegeben, eine fromme Generation heranziehen zu wollen. Das Instrument ist klar: die Schule. Die Kontingente der Imam Hatip (Predigeroberschulen) wurden ausgebaut, ihre Ausstattung bevorzugt. Am Religionsunterricht als Pflichtfach wurde festgehalten, im Wahlfachbereich und den übrigen schulischen Aktivitäten das Gewicht der Religion erhöht.
Es wirkt fast so, als ob die AKP es den Familien nicht zutraut, ihren Kindern die nötigen Werte zu vermitteln. Und mit dieser Herangehensweise steht sie nicht nur im Widerspruch zum beinahe geheiligten Status der Familie, sondern sie ruft auch Widerstand hervor. Die Imam Hatip Schulen haben trotz aller Bevorzugung nicht die Ausstrahlung, die von der Regierung erwartet wurde. Zudem erweisen sie sich auch nicht als Hort der Religiosität, sondern sind ebenso von gesellschaftlichen Problemen geplagt, wie andere Schulen auch.
Aktuell wird die Angelegenheit wieder angesichts eines Erlasses des Bildungsministers zu den Ramadan-Aktivitäten in öffentlichen Schulen deutlich. Moschee-Besuche und beispielsweise auch das religiöse Fastenfrühstück, mit dem der Fastentag beginnt, sollen Schulveranstaltungen sein. Auf die Kritik daran antwortet Bildungsminister Tekin trotzig: Was könne es kritikwürdiges daran geben, wenn 99 Prozent der Bevölkerung islamischen Glaubens sei. Vermutlich will es nicht verstehen: Gängelung schafft Ablehnung. Und für die türkischen Familien gibt es Ramadan-Traditionen familiärer Art, die nicht durch einen Staatsislam ersetzt werden können.
Aus Regierungssicht ist die Diskussion jedoch eine andere. Staatspräsident Erdoğan wirft den Kritikern der Ramadan-Verordnung vor, zu den „ewig Gestrigen“ zu gehören. Sie hätten die Veränderungen der Türkei seit 2002 einfach verschlafen. Andererseits belässt es die Regierung nicht bei der Verhöhnung. Ein Elternteil, dass sich beschwerte, dass die Pausenglocke an einer Schule ein Gebet abspielt, wurde festgenommen und wurde nur gegen Auflagen freigelassen.
Der Kolumnist der Tageszeitung Karar İbrahim Kahveci wiederum sieht die Angelegenheit im Kontext des bevorstehenden Wahlkampfs. Er erinnert daran, wie 2023 die Formel ausgegeben wurde, dass die HDP identisch mit der PKK sei. Eine CHP, die ein Bündnis mit der HDP einginge wäre damit ebenfalls identisch mit der PKK. Die Kampagne war zumindest so wirksam, dass insbesondere in der Schwarzmeerregion Oppositionsparteien aus Sicherheitsgründen nur eingeschränkt in der Lage waren, ihren Wahlkampf zu führen. Wiederholen lässt sich diese Strategie nicht – schließlich betreibt man ja einen Friedensprozess. Doch dass bis zur nächsten Wahl die wirtschaftlichen Sorgen der Bevölkerung überwunden seien, wirkt eher unwahrscheinlich. Also benötige man ein neues Thema, mit dem sich Bevölkerungsgruppen polarisieren lassen. Gläubige gegen Ungläubige könnte da das Instrument der Wahl sein.
Der Bericht der Parlamentskommission ist geschrieben und damit sind die Umrisse des Friedensprozesses skizziert. Doch von Aufbruchstimmung kann bisher nicht die Rede sein. Dies hängt natürlich zum einen damit zusammen, dass die gesetzgeberischen Schritte noch ausstehen. Zum anderen sind aber auch Maßnahmen bisher nicht erfolgt, die keinerlei Gesetzesänderung erforderten. Selbst die Absetzung von Bürgermeistern, bei denen die Rechtsgrundlage für ihre Absetzung entfallen ist, haben ihre Ämter bisher nicht zurückerhalten.
Hinzu kommt eine weitere Diskussion. Der Friedensprozess wurde mit der Initiative des MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli begonnen, als dieser im Oktober 2024 den inhaftierten PKK-Vorsitzenden Öcalan dazu aufrief, die PKK zur Auflösung aufzurufen. Im Gegenzug solle das „Recht auf Hoffnung“ eingelöst werden, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angemahnt hatte. Dieser hatte geurteilt, dass es unmenschlich sei, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bis zum Tod zu verhängen, ohne nicht wenigstens die theoretische Möglichkeit einer Freilassung in Aussicht zu stellen. Die DEM hatte darauf gedrängt, das Recht auf Hoffnung in den Kommissionsbericht aufzunehmen, andere Parteien waren dagegen und schließlich hatte sich die MHP-Position durchgesetzt, dass der Aufruf zur Befolgung von Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs und des Verfassungsgerichts ohnehin auch dies beinhalte.
Die Frage ist nicht ohne politische Brisanz. Schon bei der Diskussion darüber, ob eine Abordnung der Kommission Öcalan im Gefängnis besuchen sollte, hatten Meinungsumfragen gezeigt, dass in der Bevölkerung beträchtliche Widerstände gegen eine Aufwertung Öcalans bestehen. Auf der anderen Seite macht insbesondere die DEM deutlich, dass sie Öcalan als Schlüsselfigur des Friedensprozesses betrachtet und eine Änderung seines Status für erforderlich hält.
Am 27. Februar präsentierte die DEM eine kurze Rede Öcalans anlässlich des Jahrestags seines Aufrufs zur Selbstauflösung der PKK. In dieser Rede unterstreicht Öcalan, dass es keine Alternative zur Aufgabe der Gewalt und zum Aufbau wirklicher Demokratie geben kann. Die Staatsbürgerschaft müsse Vorrang vor allen anderen Identitäten haben – auch der ethnischen oder religiösen.
Seitens der AKP dagegen scheint eher die Tendenz zu bestehen, die Frage auszusitzen. Während Devlet Bahçeli erklärte, dass der Status von Öcalan geklärt werden müsse, antwortete Staatspräsident Erdoğan, dass dieser Status vom Justizministerium als Verantwortliche für das Sondergefängnis auf der Marmara-Insel İmralı geklärt sei.
Soll man von einer Prozesslawine gegen die CHP sprechen oder von einem Irrgarten? Beides ist vermutlich richtig. Wenn man nur bei den Hauptsträngen bleibt, so gibt es eine Reihe zusammenhängender Strafverfahren, die mehr oder minder direkt mit weiteren zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren verbunden sind. Bei den Strafverfahren stehen einige Behauptungen im Raum. Der Parteitag der CHP vom November 2023 sei manipuliert worden. Zum Zweck der Übernahme der CHP, aber auch zur persönlichen Bereicherung wurden öffentliche Ausschreibungen manipuliert und Bestechungen eingefordert. Im Mittelpunkt steht Ekrem İmamoğlu, der sich die Kontrolle über die CHP sichern wollte und dazu nicht nur die Metropolverwaltung benutzte, sondern auch Bezirksverwaltungen mit CHP-Bürgermeistern.
Vor fünf Wochen hat in diesem Zusammenhang ein Strafverfahren gegen 200 Angeklagte wegen Korruption begonnen. Auch nach vier Wochen ist trotz täglicher Gerichtssitzungen die Anhörung der Angeklagten nicht abgeschlossen. Die anschließende Beweisaufnahme dürfte vermutlich länger dauern… Das nächste Großverfahren soll Anfang März beginnen und hat mit Ekrem İmamoğlu mehr als 200 Angeklagte.
Und dann wurde am 23. Februar das Strafverfahren um den CHP-Parteitag fortgesetzt. Dort beschloss das Gericht zu beantragen, dieses Verfahren mit dem im März beginnenden Hauptverfahren zu verbinden. Aus Regierungssicht dürfte dies zum einen den Vorteil haben, dass die CHP auf unabsehbare Zeit beschuldigt wird, eine korrupte Führung zu haben. Und zum anderen ist das Hauptverfahren zu den Korruptionsvorwürfen bei der Metropole Istanbul ohnehin so verwickelt, dass die fadenscheinige Beweislage im Parteitagsverfahren nicht weiter auffällt.
Kann von Rechtsstaatlichkeit gesprochen werden, wenn Strafverfahren in einer Weise angelegt werden, dass sie – wenn überhaupt – nur nach Jahrzehnten entschieden werden können?
Das Gericht für das Hauptverfahren gegen die Metropole Istanbul hat den Antrag auf Zusammenlegung zurückgewiesen. Es gäbe zwar Überschneidungen bei einigen Angeklagten, jedoch sei ein inhaltlicher Zusammenhang nicht erkennbar.
Seine Kinder auf eine Privatschule zu schicken, war bisher für viele Mittelstandsfamilien ein selbstverständlicher Ausdruck ihres sozialen Status. Hinzu kommen die immer neuen Regierungsexperimente im Schulwesen, überfüllte Klassen, schlechte Ausstattung öffentlicher Schulen. Die Regierung unterstützte zudem den Besuch von Privatschulen mit einer attraktiven Förderung.
Heute jedoch ist der Mittelstand wirtschaftlich angeschlagen. Die Kosten für eine Privatschule aufzubringen, fällt nicht leicht. Zudem sind die Preise massiv gestiegen. Nach Beschwerden über den Preisanstieg hat das Bildungsministerium eingegriffen. Nun wachsen jedoch die Klagen, dass die Privatschulen, die ihre gestiegenen Kosten nicht mehr direkt über Gebührenerhöhungen refinanzieren können, dies über Nebenkosten tun. So seien die Gebühren für die Schulspeisung, Schulkleidung oder Zusatzaktivitäten extrem gestiegen.
Auf die neuerlichen Klagen hat dieses Mal die Wettbewerbsaufsicht reagiert und ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen 19 Schulbetreiber reagiert.
Die sinkende Kaufkraft des Mittelstands verringert die Möglichkeit, diese Kinder zu Privatschulen zu schicken. Die Schülerzahlen werden absehbar sinken. Die Schulträger wiederum können die Kosten nur bedingt beeinflussen. In den letzten Jahren konnten mehrere große private Schulbetreiber nur knapp vor einer Pleite bewahrt werden. Wahrscheinlich ist, dass diese Nachrichten zunehmen werden.
Stand im Januar und Februar vor allem die Diskussion über eine De-Industrialisierung im Raum, so scheint nun vermehrt die Entwicklung der Devisenschulden des Privatsektors an Aufmerksamkeit zu gewinnen. Am 26. Februar fanden sich zwei Diskussionsbeiträge. Während Alaattin Aktaş von der Wirtschaftsplattform ekonomim darauf hinweist, dass nach Daten der türkischen Zentral die offene Devisenposition (d.h. das Übersteigen der Devisenverbindlichkeiten gegenüber den Deviseneinnahmen) des Realsektors zum Jahreswechsel das Rekordniveau von 2016/17 wieder erreicht hat. Der Ökonom Mahfi Eğilmez wiederum thematisierte neben der Zunahme der Devisenschulden außerdem noch die Zunahme der kurzfristigen Kredite sowie die Risiken von Carry-Trade Operationen an den türkischen Finanzmärkten. Carry Trade ist eine internationale Anlagestrategie, bei der Gelder zu geringen Zinsen aufgenommen werden, um sie in einem anderen Land mit höheren Einlagezinsen anzulegen. Kommt es zu keiner Abwertung der Währung des Anlagelandes, können aus der Zinsdifferenz beträchtliche Gewinne erzielt werden.
Der Hintergrund für den schnellen Anstieg der Auslandsschulden von Privatunternehmen ist offensichtlich. Zur Inflationsbekämpfung liegt das Zinsniveau in der Türkei sehr hoch, zudem wird die Zunahme des Kreditvolumens durch die Aufsichtsbehörde BDDK gebremst. Dies bedeutet, dass selbst Unternehmen, die in der Lage wären, hohe Zinsen zu zahlen nicht unbedingt Zugang zu Krediten erhalten. Die Lösung ist darum, die Kredite im Ausland auf Devisenbasis aufzunehmen. Unmittelbar ist dies kein Problem, doch dies ändert sich, wenn es zu einer bedeutenderen Abwertung der Türkischen Lira kommt. Darum gehörten die Auslandsschulden des Privatsektors 2018 zu den intensivsten diskutierten Risiken bei der Abwertungskrise.