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Jahrgang 4 Nr. 32 vom 7.08.2008
 

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Das neue Gesicht des Islam

IX. Die kulturalistische Falle

von Walter Reichel

Jedes interreligiöse (bzw. überhaupt interkulturelle) Konzept, das anderen Religionen den gleichen Anspruch an Wahrheit zugesteht wie der eigenen Religion, steht in der Gefahr, in etwas hinzutappen, was man als kulturalistische oder auch relativistische Falle bezeichnen könnte. Ausgehend von der – zunächst richtigen und auch hier vertretenen – Auffassung, dass Religionen (wie überhaupt Kulturen) ein integratives und in dieser Hinsicht „wahres“ System darstellen, um sich selbst, die anderen Menschen und die Welt in einer bestimmten Perspektive (für die letztlich der Begriff Gott steht) zu verstehen und entsprechend handeln zu können, wird daraus nicht selten der Schluss gezogen, dass man, habe man einmal der anderen Religion Wahrheit zugestanden, auch alle einzelnen Erscheinungen dieser Religion als wahr akzeptieren, sowie auch den Austausch von Ideen zwischen den verschiedenen Religionen und Kulturen nicht nur nicht wollen, sondern für praktisch nicht möglich halten müsse. Das aber würde dann mindestens eine Art Apartheid zwischen Kulturen und Religion, wenn nicht gar einen „Kampf der Kulturen“ bedeuten.

Vermutlich war es Unmut über diese Einstellung, die die Landesbischöfin der evangelischen Kirche in Hannover/Deutschland, Margot Käßmann, vor einigen Jahren zu folgender Kritik an bestimmten Erscheinungen des christlich-islamischen Dialogs veranlasste:

Geradezu unterwürfig, so Margot Käßmann, reagierten viele christliche Gesprächspartner, wenn Menschenrechtsverletzungen in islamisch geprägten Ländern zur Sprache kämen. Vor allem die Unterdrückung von Frauen werde dann oftmals, aus Angst, die Muslime zu verärgern, totgeschwiegen. Hier wünscht sich Margot Käßmann mehr Mut in der Argumentation der Christen ... Zu einem Dialog, der sich nicht in Augenwischerei und Verschleierungsfloskeln erschöpfe, gehöre nun mal Ehrlichkeit ... Auf drei Pfeiler müsse sich das Zusammenleben der verschiedenen Religionen im säkularen Rechtsstaat stützen: auf die Trennung von Religion und Staat, auf das individuelle Recht der Religionsausübung und auf die unveräußerlichen Menschenrechte eines jeden Menschen. Dann könne auch ein offener und ehrlicher Dialog gelingen.“

Wenn nicht einfach nur das Ergebnis von Bequemlichkeit und Konfliktscheu, dann beruht die Einstellung, gegen die sich Käßmanns berechtigte Kritik richtet, auf einem falschen Verständnis von „integrativ“. Integrativ bedeutet, dass alle einzelnen Erscheinungen (Texte und deren Interpretation; Gebräuche, Regeln und Normen; kultische Handlungen; alltägliche Lebensäußerungen usw.) in einem sinnhaften Zusammenhang stehen und von dorther ihre Bedeutung bekommen. Integrativ ist aber keineswegs gleichbedeutend mit abgeschlossen und unwandelbar, heißt also nicht, es gäbe eine ein für allemal klar umrissene christliche oder islamische Essenz. Zwar wird dies von Christen und Muslimen gerne behauptet (nicht selten, um sich gegen Kritik zu immunisieren) und gehört sozusagen zum Selbstverständnis dieser Religionen. Die eigentliche Funktion dieser Behauptung liegt aber nicht in der Beschreibung einer Tatsache. Sie dient vielmehr dazu, die Identität der Institution im steten Fluss der Zeit mit seinen unaufhaltsamen Veränderungen zu wahren, und sei es auch nur als eine behauptete.

Zwar muss man gelegentlich vom „Christentum“ und vom „Islam“ sprechen, wie es auch in diesen Beiträgen oft geschieht. Dieser Sprachgebrauch ist aber im Grunde nur eine abkürzende bzw. zusammenfassende, mitunter auf „Durchschnittswerte“ zielende Formulierung für jeweils außerordentlich differenzierte Phänomene und soll nicht das Vorhandensein einer mindestens im Kern festen, abgeschlossenen und unveränderlichen Essenz suggerieren.

Ebenso wie die Vielgestaltigkeit der Religionen ist heute im Zuge weltweiten Austausches auch die Vielfalt der Konzepte und Ideen, mit denen sich die Mitglieder dieser Religionen überall in der Welt nicht nur konfrontiert sehen, sondern an denen sie de facto auch teilhaben und nicht selten auch deren Vorteile genießen. Oft wird dies von den Religionen bzw. deren Funktionsträgern und wohlmeinenden Sympathisanten als Gefährdung der jeweiligen Identität angesehen (von den unmittelbar Beteiligten übrigens meist nicht – ihnen muss diese Gefährdung erst plausibel gemacht werden), und genau das ist die andere Seite der „kulturalistischen Falle“, die etwas als Gefahr definiert, was eigentlich eine Chance ist und zwischen Kulturen und Religionen tatsächlich auch ständig geschieht.

Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen. Seit einiger Zeit kann man in islamischen Internetseiten viel zum Thema „Ökologie“ lesen mit dem Tenor, dass dies ein zentrales islamisches Anliegen sei. Nun ist „Ökologie“ aber ein modernes Thema, das auf der einen Seite von unabweisbarer Dringlichkeit ist, auf der anderen Seite im Koran nicht vorkommt (wie übrigens auch nicht in der Bibel). Es ist deshalb keine geringe Leistung, wenn es in den letzten Jahren gelungen ist, dieses dringliche Thema in die islamische Theologie zu integrieren und so von einem fremden zu einem eigenen, islamischen Thema zu machen:

Der Qur’an ist ... das Handbuch der Lebensweise für die menschliche Gemeinschaft, wie diese sich innerhalb der Schöpfung zu verhalten hat. Auf der einen Ebene handelt es sich um den Erhalt von Körper und Seele. Auf einer anderen geht es dabei um Wälder und Flüsse und wiederum auf einer weiteren um die Gemeinschaften von dem, was fliegt, geht, kriecht und schwimmt. Der Kern der qur’anischen Lehre, die von diesen Angelegenheiten handelt, kann als ‘Ilm Ul-Khalq (Wissen von der Schöpfung) beschrieben werden, welche der Wissenschaft von der Ökologie 14 Jahrhunderte vorausging. Die islamische Lehre bietet eine Gelegenheit, die natürliche Ordnung zu verstehen und menschliche Verantwortung zu bestimmen. (Sulaiman Wilms, 2006)

Dem syrischen Denker Muhammad Shahrur reicht das hier erkennbare Verfahren der Erweiterung der Bedeutung bestimmter Koranverse bzw. deren Uminterpretation nicht aus. Es sei notwendig, weiter zu gehen:

„Wir müssen die Grundlagen neu überdenken. Es heißt, die selbstständige Auslegung der Quellen ist erlaubt, und ich sagen ‚Ja’. Aber wir müssen die Grundlagen neu überdenken. Sie sagen auch, dass die feststehenden Werte der Religion nicht überdacht werden können. Ich aber sage, genau diese müssen neu überdacht und studiert werden. Es muss ein neuer Vergleich der Religion gezogen werden. Ohne dass das geschieht, gibt es für uns keine Hoffnung, denn wir leben noch immer in der Vergangenheit, wir beziehen uns auf Ideen von al-Ghazali und al-Schafi’i und anderen Rechtsgelehrten, die vor tausend oder 1200 Jahren gestorben sind.“ (Muhammad Shahrur 2004)

Ähnlich argumentiert der iranische Reformtheologe Mohsen Kadivar in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte:

„Es gebe [im Islam] keinerlei Rechte, die für alle Menschen Geltung haben, unabhängig von ihrer Glaubenszugehörigkeit, ihrem Geschlecht und ihrer gesellschaftlichen Position. Ohne Menschenrecht könne es aber auch keine Demokratie geben, meint Kadivar. Welche Ausweg könnte aber aus diesem Dilemma herausführen? Unter den Gelehrten, die eine Anpassung des Islam an Demokratie und Menschenrechte anstreben, gäbe es unterschiedliche Bestrebungen, schreibt Kadivar. Einige seien bemüht, bestimmte Vorschriften, die im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen, ‚so weit wie möglich aus dem Schaufenster des Islam herauszunehmen oder sie zu rechtfertigen’, andere ‚versuchen, aus den vorliegenden Schriften jene Stellen hervorzuheben, die mit den Menschenrechten in Einklang stehen.’ Mit dieser Flickschusterei will sich Kadivar nicht zufrieden geben. Es bestehe kein Zweifel darüber, dass es nicht nur in den Überlieferungen, sondern auch im Koran selbst gewisse Vorschriften gebe, die im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen. Entscheidend sei, wie man mit diesen Vorschriften umgehe. Der traditionelle Islam betrachte den Koran als Worte Gottes – Worte, die unantastbar und für die Ewigkeit bestimmt seien. Der moderne Islam lehne diese Auffassung für bestimmte Bereiche ab. ... Alle Vorschriften [im Bereich des islamischen Rechts] sind – nach Auffassung der Modernsten – zeitlich bedingt und können, ja müssen, entsprechend den jeweiligen Erfordernissen der Zeit geändert werden – auch dann, wenn sie im Koran stehen. Diese Historisierung des islamischen Rechts ist der eigentliche Schlüssel, der die Pforten zu der modernen Welt, zu Menschenrechten und Demokratie öffnet.“ (Mohsen Kadivar/Bahman Nirumand, 2003)

Auch darüber, wie Pluralismus und die Trennung von Religion und Staat in die islamische Theologie integriert werden können, wird intensiv und kontrovers diskutiert. Und der Erfolg dieser Diskussionen hängt nicht unwesentlich davon ab, ob sich die neue Koranexegese durchsetzt, über die in den ersten Folgen dieser Serie berichtet wurde.

Man könnte denken, dass im Bereich der christlichen Kirchen diese Diskussionen abgeschlossen sind, und zu einem wesentlichen Teil sind sie das auch, wenngleich meist schamhaft verschwiegen wird, dass es auch in den christlichen Kirchen vor noch gar nicht langer Zeit ähnliche Kontroversen wie gegenwärtig im Islam gegeben hat. Die in einer evangelischen Erklärung von 2003 („Christlicher Glaube und nichtchristliche Religionen“) zu findende Feststellung, dass „die Idee der Menschenrechte auf dem Boden der vom Christentum geprägten Welt entstanden ist“, verschleiert den tatsächlichen Sachverhalt eher, als dass sie ihn erhellt, denn faktisch stießen die Menschenrechte lange Zeit auf den Widerstand der Kirchen, der damit begründet wurde, dass die Menschenrechte auf der Autonomie des Menschen gründeten, was im Gegensatz zum christlichen Glauben stehe. Nach langen Auseinandersetzungen ist es aber gelungen, die Idee der Menschenrechte in die christliche Theologie zu integrieren, indem sie z.B. schöpfungstheologisch aus der „Zuwendung Gottes zu jedem Menschen“ abgeleitet wird. Ganz durchgesetzt hat sich diese Begründung aber immer noch nicht. Noch im Jahr 2000 griff der griechisch-orthodoxe Erzbischof von Athen Christodoulos in einer Predigt

„sogenannte Menschenrechte“ an, die „nicht im Christentum gründen, ja dieses nicht einmal erwähnen.“ Genau das sei bei der neuen, vom europäischen Gipfel in Nizza verabschiedeten Menschenrechtscharta der Fall. Wenn sich so Westeuropa schon vor „dem Baalsgötzen des Atheismus“ gebeugt habe, werde er wenigstens Griechenland als „Festung der Rechtgläubigkeit“ zu verteidigen wissen: „Deshalb schreie ich, denn die Welle des Unglaubens, die Europa schon überspült, droht auch über uns zusammenzuschlagen!“

Aktuell führt in Russland der ehemalige Bischof von Tschukotka Diomid eine immer mehr Anhänger mobilisierende Kampagne gegen das wahrlich nicht an der Spitze des Fortschritts stehende Moskauer Patriarchat an, dem unter anderem vorgeworfen wird, nicht konsequent genug gegen die Moderne mit all ihren Begleiterscheinungen vorzugehen und sich nicht strikt gegen die Katholische Kirche abzugrenzen.

Und bezüglich der gegenwärtig betriebenen christlichen ökologischen Interpretation des biblischen Schöpfungsberichtes, die sich auf 1. Mose 2,15 beruft, sei daran erinnert, dass diese Interpretation erst dann aufkam, als die negativen Begleiterscheinungen der modernen Industriegesellschaft unübersehbar geworden waren, also seit etwa 30 Jahren. Zuvor war für etwa zwei Jahrhunderte der Schöpfungsbericht mit Verweis auf 1. Mose 1,26-28 als Auftrag und Rechtfertigung der Beherrschung der Natur durch den und zu Gunsten des Menschen verstanden worden.

In allen diesen Beispielen aus Islam und Christentum handelt es sich darum, dass neue, als unabweisbare erkannte und deshalb richtige Einsichten, die von anderen und oft im Rahmen anderer Konzepte gewonnen wurden, übernommen und mit der Substanz des eigenen Glaubens versöhnt wurden, allerdings oft nach langen und kontroversen Diskussionen. Und die eigentliche Leistung der Religionen, die aber offenbar nicht als Leistung gilt und deshalb oft verschämt verschleiert wird, ist es, diese ursprünglich fremden Einsichten in das eigene System zu integrieren und damit zu eigenen Einsichten zu machen und so die eigenen Denk- und Handlungsräume zu erweitern. Diese Fähigkeit zum „Transfer von Wahrheit“ ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Ein Zeichen von Schwäche dagegen ist es, fremde und sich als richtig bzw. wahr erwiesene Einsichten zu ignorieren oder gar zu bekämpfen, nur weil sie im Rahmen einer anderen Religion oder Kultur gewonnen worden sind und deswegen nicht in das eigene Konzept zu passen scheinen und dessen „Reinheit“ bedrohen.

Leider leisten konstruktivistische und überhaupt postmoderne Anschauungen dieser Betrachtungsweise dadurch Vorschub, dass sie das Vorhandensein von unmittelbarer, nicht kulturell bedingter Wahrheit und Evidenz leugnen oder besser: sich durch ihre eigenen Theorien gegen diese Evidenzen selbst immunisiert haben, indem diese zum kulturellen Konstrukt erklärt werden. So wird gegen den Geltungsanspruch der allgemeinen Menschenrechte mit dem Argument vorgegangen, diese seien ein Produkt der europäischen Aufklärung und könnten deshalb nur im Rahmen der „westlichen Zivilisation“ Geltung beanspruchen, nicht aber z.B. im Islam. Wenn dies nicht nur eine wider besseres Wissen vorgeschobene Begründung zur Rechtfertigung alle Art von Unterdrückung ist (was leider nur zu oft vorkommt), dann kann und muss dieses Argument dadurch entkräftet werden, dass der Hinweis auf die europäische Aufklärung keinen Begründungszusammenhang bezeichnet, vom dem die Evidenz der Menschenrechte abhängig ist, sondern nur deren Entdeckungszusammenhang. Die Begründung der allgemeinen Menschenrechte und deren Wahrheit leitet sich dagegen aus der unmittelbaren Evidenz der Unfreiheit, des Lagers, der Folter und des Todes her – wenn man bereit ist, sich dieser Evidenz zu stellen und sich nicht durch religiöse, philosophische oder politische Konstrukte blenden lässt.

Um noch einmal zu wiederholen, was in anderem Zusammenhang zum Thema Toleranz gesagt wurde: Auch die allgemeinen Menschenrechte, Pluralismus, Demokratie und andere Errungenschaften und Erkenntnisse der Moderne sind dem Christentum und dem Islam nicht mit in die Wiege gelegt worden. Und es ist kein Verrat an den eigenen Prinzipien, wenn im Christentum inzwischen weitgehend unwidersprochen, immer mehr aber auch im Islam diese Menschenrechte usw. in die jeweils eigene religiöse Systematik integriert und damit im Christentum und im Islam beheimatet werden – was zugleich dann aber auch bedeutet, dass ihre Einhaltung Christen und Muslimen ebenso zugemutet werden kann und muss, wie die Einhaltung anderer religiöser Regeln.

 

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Last modified: 28.12.2003