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Jahrgang 5 Nr. 24 vom 12.06.2009
Kurzmeldungen 

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  • (Cumhuriyet, 12.06.09) Verfassungsgericht urteilt zu Strafen gegen Parteien. Das Verfassungsgericht hat die Bestimmung aufgehoben, die bei Zuwiderhandlung einer Partei gegen eine Verwarnung durch den Generalstaatsanwalt am Kassationsgerichtshof einen (teilweisen) Entzug der staatlichen Parteienförderung vorsieht. Mit der Entscheidung ist ein vom früheren Generalstaatsanwalt Kanadoglu gegen die AKP eröffnetes Verfahren eingestellt worden. Im vergangenen Jahr war die AKP zu einem teilweisen Entzug der staatlichen Parteienförderung verurteilt worden. Offen bleibt, ob diese Strafe nichtig ist und die Partei Anspruch auf Nachzahlung der Gelder hat.
  • (Radikal, 12.06.09) Staatsanwaltschaft weist Klage wegen kurdischer Wahlpropaganda zurück. Die Staatsanwaltschaft in Digor (Kars) wies die Klage gegen einen DTP-Politiker zurück, dem vorgeworfen wurde, auf Kurdisch Parteipropaganda betrieben und damit gegen das Parteiengesetz verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft begründete die Zurückweisung damit, dass mit der Einrichtung eines kurdischen Programms im Staatsfernsehen und einigen kurdischen Worten, die auch der Ministerpräsident gesprochen habe, solche Verbote obsolet geworden seien.
  • (Vatan, 11.06.09) Planungsrecht an Küsten soll Kommunen entzogen werden. Einem von der AKP eingebrachten Gesetzentwurf zufolge soll das Planungs- und Genehmigungsrecht für Bauten in touristischen Gebieten und Küstenzonen den Kommunen entzogen und an das Ministerium für Kultur und Tourismus übergehen. Während die geplante Gesetzesänderung von einigen Kommentatoren als "Rache der AKP" bewerteten, die bei der Kommunalwahl im März an den Küsten schlecht abschnitt, hoben einige Kommunalpolitiker hervor, dass es guter Stil gewesen wäre, eine solche Änderung zuvor mit den Kommunalverbänden abzustimmen. Begründet wird die geplante Gesetzesänderung mit unzureichender Planungskapazität der Kommunen.
  • (Cumhuriyet, 11.06.09) Außenminister Steinmeier kritisiert CHP. Eine Gruppe türkischer Journalisten wurde von Außenminister Steinmeier und dem Vizevorsitzenden der Konrad Adenauer Stiftung Spengler empfangen. Steinmeier erklärte zum einen, dass auch er nicht wisse, was sich hinter dem von der CDU aufgebrachten Konzept einer "privilegierten Partnerschaft" verberge. Zum anderen kritisierte er die CHP für ihre Haltung zur Integration der Türkei in die EU und zur Ausweitung der Grundrechte in der Türkei. Er verwies außerdem auf eine Gruppe, die innerhalb der Sozialistischen Internationale gegründet wurde, um sich mit der Politik der CHP zu beschäftigen. Steinmeier wies außerdem das Argument zurück, dass es sich bei der Distanz, die zwischen den europäischen Sozialdemokraten und der CHP eingetreten sei, um Mißverständnisse handele, sondern hob hervor, dass diese auf die CHP selbst zurückgehe. Im Gespräch bei der Konrad Adenauer Stiftung hob Frank Spengler hervor, dass der Vorschlag einer privilegierten Partnerschaft aufgebracht worden sei, um den Beitrittsprozess der Türkei zur EU zu erleichtern. Die Beitrittsverhandlungen könnten sehr lange dauern und Ziel sei es, eine möglichst weitgehende Annäherung der Türkei an die EU zu erreichen.
    Am 12. Juni berichtet Fikret Bila in seiner Kolumne in der Milliyet, dass der stellvertretende CHP-Vorsitzende Öymen die Vorwürfe Steinmeiers zurückgewiesen habe und diesem vorwarf, auf Propaganda der Regierung hereingefallen zu sein. Seine Partei sei immer für Freiheitsrechte eingetreten und die Bestimmung, die den umstrittenen Artikel 301 des Strafgesetzbuchs einschränkt ("kritische Äußerungen bleiben straffrei") sei auf Initiative seiner Partei in das Gesetz aufgenommen worden.
  • (NTV, 9.06.09) Türkei wegen unzureichendem Schutz vor innerfamiliärer Gewalt verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannte einer Frau Schadenersatz in Höhe von 36.500 Euro zu, weil sie trotz Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft nicht vor der Gewalt ihres Ehemanns geschützt wurde. Es handelt sich um das erste diesbezügliche Urteil des Gerichtshofs - es kommt ihm darum Beispielcharakter für ähnliche Fälle in anderen Ländern zu. Die Klage wurde 2002 eingereicht.
  • (Cumhuriyet, 9.06.09) Visumsfreiheit mit Freistellungsdokument. Am vergangenen Freitag teilte die deutsche Botschaft in Ankara mit, dass für einige Berufgruppen die Visumspflicht bei der Einreise nach Deutschland entfallen solle. Genannt werden neben Fernfahrern und Monteuren auch Künstler, Sportler und Wissenschaftler mit internationaler Reputation (für Details vgl. das Merkblatt der Botschaft). Während NTV bereits am Wochenende meldete, dass Turkish Airlines und Lufthansa weiterhin auf den Visumsnachweis bestehen, da ihnen bisher offiziell keine Verfahrensweise mitgeteilt wurde, weist die Tageszeitung Cumhuriyet darauf hin, dass das von Botschaft und Konsulaten auszustellende "Freistellungsdokument" keinerlei Rechtsverbindlichkeit besitze und die Entscheidung von den Beamten bei der Einreise nach Deutschland gefällt werde.
  • (Curmhuriyet, 9.06.09) Linke verliert Europaparlamentswahlen. In ihrem ganzseitigen Bericht über den Ausgang der Europaparlamentswahl hebt die Cumhuriyet die Niederlage von sozialdemokratischen Parteien in Deutschland, Italien und England hervor. Der Vorsitzende der liberalen Gruppe im Europaparlament Watson wird mit der Anmerkung zitiert, dass sich die Zahl der Unterstützer der Türkei im neuen Parlament verringert hat. Außerdem wird auf den Stimmenzuwachs der extremen Rechten in Holland, Ungarn, Österreich, Finnland, Griechenland, Italien, Dänemark und Rumänien hingewiesen. Im neuen Parlament, das mit einer äußerst niedrigen Wahlbeteiligung gewählt wurde, sind vier türkischstämmige Abgeordnete vertreten: Emine Bozkurt (Arbeiterpartei, Holland), Ismail Ertug (SPD, Deutschland) sowie Metin Kazak und Filiz Hüsmenova (Freiheits- und Rechtspartei, Bulgarien).

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