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Jahrgang 5 Nr. 31 vom 31.07.2009
Kurzmeldungen 

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  • (Milliyet-Internet, 30.07.09) Bankautomaten voraussichtlich bis Ende 2009 vereinigt. Der Auskunft eines Verantwortlichen der Garanti Bank gegenüber der Wirtschaftszeitung Referans zufolge ist eine grundsätzliche Übereinkunft der Banken zur Vernetzung der Bankautomaten erzielt worden. Die Automaten sollen von einem unabhängigen Betreiber betrieben werden. Bis Ende 2009 soll es dann möglich sein, mit einer einfachen Bankkarte auch an Geldautomaten anderer Banken Geld abzuheben. Für die Ban Kosteneinsparung ausgegangen. Für die Kunden ergibt sich der Vorteil, eine größere Auswahl unter den Automaten zu haben.
  • (Vatan-Internet, 30.07.09) Gesetz über Familiennamen vor dem Verfassungsgericht. Auf eine Klage eines syrischen Christen aus der Provinz Mardin hin beschäftigt sich das Verfassungsgericht mit einer Bestimmung in Artikel 10 des Gesetzes über Familiennamen. In diesem Artikel wird festgelegt, dass Familiennamen der türkischen Sprache entstammen müssen. Das Verfassungsgericht will nun prüfen, ob diese Bestimmung mit dem in der Verfassung niedergelegten Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Wird die Bestimmung aufgehoben, würde dies zum einen für syrische Christen, Griechen, Armenier und andere Volksgruppen die Möglichkeit von Familiennamen in ihren Sprachen eröffnen. Zum anderen könnte ein solches Urteil auch für Ausländer interessant sein, die die türkische Staatsangehörigkeit erwerben wollen.
  • (Cumhuriyet, 30.07.09) Innenminister Atalay stellte Vorgehensweise bei neuer Kurden-Initiative vor. In einer Pressekonferenz unterstrich Innenminister Besir Atalay, dass die neue Initiative der Regierung zur Lösung der Probleme der Kurden eine "Demokratisierungsinitiative" sein werde. Während er zu den Inhalten nicht Stellung nahm, gab er an, dass ein Plan mit kurz-, mittel- und langfristigen Schritten erarbeitet werde. Es gehe darum, dass derzeit günstige Klima für eine Reform zu nutzen und demokratische Freiräume zu erweitern. Atalay erklärte außerdem, dass die Pläne in Abstimmung mit Parteien und Zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt werden sollen.
  • (Cumhuriyet, 30.07.09) Vorbereitungen für ein neues Großes Strafgericht in Ankara. Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte hat grundsätzlich der Einrichtung eines zweiten Großen Strafgerichts in Ankara zugestimmt. Die Cumhuriyet weist als Hintergrund der Entwicklung darauf hin, dass die Großen Strafgerichte die Aufgaben der früheren Staatssicherheitsgerichte übernommen haben. Waren in Ankara zuvor zwei Staatssicherheitsgerichte tätig, so wurde die Zuständigkeit nach der Reform auf das 11. Große Strafgericht übertragen. Angesichts der Überlastung dieses Gerichts wird nun die Gründung eines 12. Großen Strafgerichts vorbereitet. (Interessant ist die Nachricht auch im Hinblick auf eine Meldung der Tageszeitung Vatan vom 28. Juli. Die Vatan teilt mit, dass in der dritten Anklageschrift zur Ergenekon-Ermittlung die Staatsanwälte den Antrag stellen, die Ermittlungen und Anklage gegen Generalstabsoffiziere, die an Putschvorbereitungen beteiligt gewesen sein sollen, nicht in Istanbul, sondern in Ankara zu führen. In der dritten Anklageschrift sei den sogenannten "Putschtagebüchern" des pensionierten Admirals Örnek breiter Raum gegeben worden, jedoch beantragt worden, die Untersuchung gegen den pensionierten Heereskommandanten General Aytac Yarman, den pensionierten Luftwaffenkommandeur General Ibrahim Firtina und dem pensionierten Flottenkommandeur Admiral Özden Örnek in Ankara zu führen.)
  • (29.07.09) Personalentscheidungen in der Justiz abgeschlossen. Die mehrwöchige Verzögerung bei der Entscheidung des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte über Versetzungen wurde am Montag beigelegt. Als Hintergrund der Verzögerung wird ein Konflikt zwischen dem Justizministerium und den Justizmitgliedern im Rat angesehen. Im Zentrum des Konflikts sollen die Staatsanwälte gestanden haben, die die Ergenekon-Ermittlungen führen. Die Cumhuriyet weist in zwei Beiträgen auf Beschwerden gegen die Staatsanwälte hin. Das Justizministerium hat in einer Erkärung mitgeteilt, dass 38 Beschwerden eingegangen seien. 28 von ihnen seien als unbegründet abgewiesen worden, bei zehn weiteren gingen die Ermittlungen weiter. In diesem Zusammenhang wird auf eine Umbesetzung am vierten Verwaltungsgericht Ankara hingewiesen, das für Entscheidungen des Justizministeriums zuständig ist. Dem Gericht liegen fünfzehn Widerspruchsanträge gegen Einstellungsentscheidungen des Justizministeriums vor, die seit einem Jahr nicht entschieden wurden.
  • (NTV, 28.07.09) Anklage gegen Provinzgouverneur von Tunceli. Bei den Kommunalwahlen im Frühjahr war der Provinzgouverneur von Tunceli vom Hohen Wahlrat aufgefordert worden, die Verteilung von Küchengeräten im Rahmen sozialer Beihilfen zu stoppen. Nachdem dieser die Verteilung fortsetze stellte der Hohe Wahlrat Strafanzeige. Während das Innenministerium ein Dienstaufsichtsverfahren einleitete, ermittelte auch die Staatsanwaltschaft am Kassationsgerichtshof. Die Anklageschrift wurde von der achten Strafkammer des Kassationsgerichtshof angenommen. Gefordert wird ein Strafmaß von sechs Monaten bis einem Jahr Haft.

weitere Kurzmeldungen

Bankautomaten voraussichtlich bis Ende 2009 vereinigt


Gesetz über Familiennamen vor dem Verfassungsgericht


Innenminister Atalay stellte Vorgehensweise bei neuer Kurden-Initiative vor


Vorbereitungen für ein neues Großes Strafgericht in Ankara


Personalentscheidungen in der Justiz abgeschlossen


Anklage gegen Provinzgouverneur von Tunceli

 

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