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Jahrgang 5 Nr. 38 vom 18.09.2009
Kurzmeldungen 

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  • (Milliyet, 18.09.09) Justizministerium rechtfertigt Abhörpraxis. Mit der Aushändigung weiterer Beweismittel zum zweiten Ergenekon-Verfahren stellte sich heraus, dass im Zuge der Ermittlungen gegen den Ankara-Beauftragten der Tageszeitung Cumhuriyet Mustafa Balbay nicht nur dessen Mobiltelefone abgehört wurden, sondern über einen längeren Zeitraum das ganze Ankara-Büro der Zeitung. Die Protokolle der Abhöraktion wurden vollständig der Beweisakte hinzugefügt. Der CHP-Abgeordnete Kilicdaroglu richtete eine Beschwerde gegen die Ergenekon-Staatsanwälte an das Justizministerium. Er warf ihnen vor, gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen, indem sie Telefonprotokolle ohne sachlichen Zusammenhang zum Strafverfahren der Beweisakte hinzufügten. Das Justizministerium wies die Beschwerde mit dem Hinweis ab, dass die Zusammenstellung der Beweisakte im Ermessen der Staatsanwälte liegen, die in diesem Falle großzügig gehandelt hätte, da sie gegen den Beschwerdeführer keine weiteren Schritte eingeleitet hätten.
  • (Radikal, 16.09.09) Erfolg türkischer Architekten bei internationalem Wettbewerb. Beim Wettbewerb anlässlich des von der EMAG Mediengruppe vom 4.-6. November in Barcelona veranstalteten World Architecture Festival wurden elf Projekte von fünf türkischen Architekten zum Finale zugelassen. Das Büro Emre Arolat Architecs nimmt mit fünf Projekten teil, weitere Architekten sind Atilla Kuzu, Levent Cirpici, Tabanlioglu Mimarlik sowie Faruk Malhan. Beim Festival werden 635 Projekte aus 62 Ländern ausgestellt.
  • (Radikal, 15.09.09) Verwaltungsgerichtshof wertet Abhörprotokolle als Beweismittel auf. Im Falle eines Polizisten, dem vorgeworfen wird, dienstliche Informationen weitergegeben zu haben, entschied der Verwaltungsgerichtshof in einem Berufungsverfahren, dass es zulässig ist, ein Disziplinarverfahren ausschließlich auf ein Telefon-Abhörprotokoll zu stützen, wenn dieses aufgrund richterlicher Anordnung rechtsgemäß zustande kam. Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht hatte die Position vertreten, dass ein Abhörprotokoll allein als Beweismittel nicht ausreichen und weitere beigebracht werden müssen.
  • (Radikal, 15.09.09) Artuklu Universität über Ablehnung der Einrichtung eines Fachs Kurdologie verstimmt. Die Artuklu Universität in Mardin zeigt sich über die Entscheidung des Hohen Hochschulrats YÖK enttäuscht, da die Einrichtung eines Fachs Kurdologie zugunsten der Entscheidung zur Gründung eines Instituts "lebender Sprachen" abgelehnt wurde. Der Rektor der Universität erklärte, dass dem YÖK-Beschluss zufolge an dem neu zugründenden Institut neben Arabisch, Persisch und Syrisch auch Kurdisch gelehrt werden könnte. Nun werden Persich und Syrisch an der Universität bereits an der Fakultät für östliche Sprachen gelehrt - übrig bleibe Kurdisch. Dass dem Antrag nicht entsprochen wurde, enttäusche die geweckten Erwartungen.
  • (CNN, 14.09.09/Milliyet 15.09.09) Schwere Schäden nach Flut in Istanbul und Tekirdag. Die Provinzgouverneure von Istanbul und Tekirdag haben eine erste Bilanz nach den Überschwemmungen der vergangenen Woche gezogen. Die vorläufige Bilanz für Istanbul stellt 3.401 beschädigte Gebäude fest, 60 Gebäude sind zusammengebrochen. In fast 3.000 Häusern wurde Hausrat beschädigt. Bei den Überflutungen in Tekirdag starben sieben Menschen, 684 Häuser wurden beschädigt. Eine Fläche von 7.000 ha wurde überflutet. (Da in Istanbul insbesondere die Industriegebiete von Halkali und Ikiteli getroffen wurden, wird insbesondere auch von hohen Schäden für Industrie und Gewerbe berichtet.)

weitere Kurzmeldungen

Justizministerium rechtfertigt Abhörpraxis


Erfolg türkischer Architekten bei internationalem Wettbewerb


Verwaltungsgerichtshof wertet Abhörprotokolle als Beweismittel auf


Artuklu Universität über Ablehnung der Einrichtung eines Fachs Kurdologie verstimmt


Schwere Schäden nach Flut in Istanbul und Tekirdag

 

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