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Jahrgang 5 Nr. 7 vom 12.02.2010
Kurzmeldungen 

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  • (Milliyet, 12.02.10) Parlaments- und Gerichtsarchive geöffnet. In seiner Kolumne für die Milliyet weist Taha Akyol auf die Ankündigung von Parlamentspräsident Sahin hin, alle Archive zur Gesetzgebung und Justiz seit Republiksgründung freizugeben. Für die sog. Istiklal Mahkemeler (Revolutionsgerichte) der frühen Republikszeit soll die Erlaubnispflicht für die Archivnutzung bestehen bleiben. Akyol schließt sich dem Aufruf von Mehmet Barlas an, auch auf diese Aktenbestände uneingeschränkten Zugriff zu ermöglichen. (Bei diesen Gerichten handelt es sich um Sondergerichte, die zunächst 1920 gegründet wurden und Sabotage, Aufstände, Plünderungen, Diebstahl von Waffen und Munition und ähnliche Delikte verfolgen sollten. Diese Sondergerichte waren auch nach Gründung der Repbulik bis 1927 als Sondergerichte bei Aufständen tätig).
  • (Dünya, 11.02.10) Visumserleichterung für Geschäftsleute. Der Präsident der Handelskammer Istanbul Murat Yalcintas teilt mit, dass die Kammer einen Vertrag mit der französischen Regierung unterschrieben habe und ein weiterer mit Italien auf die Unterschrift warte. Ziel der Verträge sind langfristige Visa mit wenig bürokratischem Aufwand. Der Vertrag sieht vor, dass Visa-Anträge über die Handelskammer gestellt werden. Diese überprüft die Vergangenheit des Antragstellers und übermittelt dies an das Konsulat. Zugleich übernimmt die Kammer eine Bürgschaft für den Antragsteller.
  • (Cumhuriyet, 11.02.10) Pflichtfach Religion verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention. Das Verwaltungsgerichts Malatya entschied auf Antrag der Eltern zweier alevitischer Schülerinnen, dass der Religionsunterricht in seiner jetzigen Form nicht als Pflichtfach gegeben werden dürfe. Nach Untersuchung der Lehrpläne kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Inhalte nicht der religiösen Pluralität in der Türkei entsprechen und darum die Verpflichtung zur Teilnahme gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.
  • (Dünya, 9.02.10) Verwaltungsgerichtshof hebt zum zweiten Mal Berechnungsformel für Unizulassung auf. Der Verwaltungsgerichtshof hat einstimmig den Beschluss des Hohen Hochschulrats YÖK zur Berechnung der Ergebnisse der landesweiten Universitätsaufnahmeprüfung aufgehoben. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits zuvor die Aufhebung des Unterschieds zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Oberschulen zurückgewiesen hatte, beschloss YÖK den Unterschied zwischen beiden Oberschultypen zu verringern. Auch dies wurde nun zurückgewiesen. YÖK warf dem Gericht vor, das System nicht verstanden zu haben und kündigt einen Revisionsantrag an.
  • (Dünya, 9.02.10) Staat legt Leistungsstandards fest. Im Zuge der Maßnahme werden staatliche Institutionen aufgefordert, für ihre Leistungen - von der Bearbeitung eines Antrags bis hin zum Schulunterricht - zeitliche Standards festzulegen und ihre Einhaltung zu überwachen. Einige Standards - Bildungsministerium, Polizei, Meldeamt und Sozialversicherung - sind bereits veröffentlicht worden.
  • (Cumhuriyet, 8.02.10) Kein Versäumnis der Polizei beim Attentat auf Hrant Dink. Bei ihren Ermittlungen gegen 19 Polizeibeamte, darunter den früheren Direktor des polizeilichen Nachrichtendienstes Istanbul und den früheren Provinzpolizeichef von Trabzon, kamen Inspektoren des Innenministeriums zu dem Schluss, dass keine Pflichtverletzungen der Beamten vorliegen. Nedim Sener, Autor eines Buchs über den Mord an Hrant Dink und wegen dieses Buchs mit einem Strafantrag von 30 Jahren Haft angeklagt, kritisiert den Bericht, da er unrichtige Dokumente beinhalte und weder die vor dem Mord noch bei den Ermittlungen danach aufgetretenen Versäumnisse umfasst.

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Parlaments- und Gerichtsarchive geöffnet


Visumserleichterung für Geschäftsleute


Pflichtfach Religion verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention


Verwaltungsgerichtshof hebt zum zweiten Mal Berechnungsformel für Unizulassung auf


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