Kurzmeldungen: Alle Kurzmeldungen
Die Verhandlungen über den Mindestlohn wurden in dieser Woche fortgesetzt, ohne dass ein konkreter Betrag beraten wurde. Als gewerkschaftlicher Verhandlungsführer hat der Gewerkschaftsbund Türk İş eine Anhebung um 45 Prozent und einen Zuschlag um 20 Prozent gefordert. Dies wäre ein Betrag knapp unter 30.000 TL. Entschieden werden muss in der kommenden Woche und die Entscheidung wird nicht im Konsens, sondern durch die Regierung erfolgen. Finanzminister Şimşek hat erklärt, dass der Anstieg über der für das kommende Jahr erwarteten Inflation liegen wird und versucht damit den Eindruck zu erwecken, dass die Verarmung der abhängig Beschäftigten damit aufgehalten werde. Außer Acht lässt er dabei, dass die Inflation in diesem Jahr vermutlich über 45 Prozent liegen wird, die zunächst ausgeglichen werden müssten, wenn der Kaufkraftverlust aufgehalten werden sollte. Schätzungen gehen davon aus, dass 60 Prozent der Beschäftigten einen Verdienst auf dem Niveau des Mindestlohns oder knapp darüber erhalten.
Der Besuch des türkischen Geheimdienstchefs Kalın in Damaskus hat Aufsehen erregt. Keine Woche nach dem Sturz Assads zeigte er sich offen mit dem HTS-Führer Jolani und besuchte die Umayyaden Moschee für ein Gebet. Zufall war die Veröffentlichung der Fotos nicht. Sie sollten die guten Beziehungen zwischen der türkischen Regierung und HTS deutlich machen. Und zu Beginn des Bürgerkriegs in Syrien hatte Staatschef Erdoğan ein Freitagsgebet in eben dieser Moschee angekündigt. Nun hat er es nicht selbst gehalten, aber immerhin.
Wie tragfähig die Botschaften sind, wird sich erweisen. Einstweilen sucht HTS nach internationaler Unterstützung und Anerkennung. Als wichtigster Machtfaktor im Land wurde ihm einiger Kredit eingeräumt. Doch insbesondere die USA wollen diesen Kredit nur schrittweise vergrößern und geben bisher kein grünes Licht für die Streichung Jolanis von der UN-Terroristenliste. Gleichwohl fällt auf, dass nicht nur der türkische Geheimdienstchef, sondern auch zahlreiche weitere westliche Diplomaten, die ihre Sondierungen in Damaskus aufgenommen haben, das Gespräch mit Jolani suchen. Ob sie auch den Ministerpräsidenten der Übergangsregierung besucht haben, bleibt offen. Veröffentlicht wurde in der Regel das Foto ihres Gesprächs mit Jolani.
Über die Menschenrechtssituation gibt es bisher wenige Informationen. Unmittelbar nach dem Sturz Assads wurden Racheakte gemeldet. Auf zahlreichen Fotos aus öffentlichen Gebäuden sieht man Spuren von Plünderungen. Aber insgesamt scheint es der HTS-Führung gelungen zu sein, großangelegte Ausschreitungen zu verhindern. Von Übergriffen gegen die ethnischen und religiösen Minderheiten wird bisher nicht berichtet. Gleichwohl bleibt die Sicherheitslage insbesondere in der Mittelmeerregion angespannt. Demgegenüber meldet die Golf-Zeitung Nation am 17. Dezember, dass zurzeit Handelstransporte in Syrien landesweit ohne Kontrollen und „Zölle“ möglich sind. Dies ist bemerkenswert, denn die zahllosen Kontrollpunkte wurden von unterschiedlichen Gruppen betrieben, die sich nicht zuletzt auch darüber finanzierten.
Nach dem Sturz Assads verlagerten sich die Kämpfe in den Nordosten Syriens. Von der Türkei unterstützte Milizen der Syrischen Nationalarmee hatten kurz zuvor das Gebiet um Tal Rifaat nördlich von Aleppo eingenommen. Dort lebten nicht zuletzt Flüchtlinge aus dem zuvor besetzten Afrin, von denen viele nach Osten flohen. Dann wurde Membitsch angegriffen und schließlich geräumt. Unter dem Druck der USA wurde ein befristeter Waffenstillstand ausgehandelt, der sich jedoch als brüchig erweist. In der Zwischenzeit hat die kurdische PYD in einem ersten Schritt die syrische Revolutionsfahne gehisst und damit unterstrichen, dass sie keine separatistischen Absichten verfolgt. Weiter hat sie angeboten, die von ihr unterstützte Miliz Demokratische Kräfte Syriens an der türkischen Grenze bei Kobane abzuziehen, wenn die USA die Kontrolle übernähme. Schließlich hat sie angekündigt, dass sie alle nichtsyrischen Kämpfer ausweisen werde, wenn eine Übereinkunft mit der Türkei erzielt werde.
Der türkische Außenminister Fidan hat erklärt, dass eine Voraussetzung für die Einstellung der Angriffe sei, dass alle Nichtsyrer die Region verlassen. Gemeint sind damit vor allem türkische PKK-Mitglieder. Weiterhin sollten die Spitzenfunktionäre der PYD/YPG das Land verlassen, denn die türkische Regierung betrachtet die PYD als einen Teil der PKK. Außerdem fordert er die Entwaffnung der Demokratischen Kräfte Syriens. Die Tagesschau meldet, dass Bundesaußenministerin Baerbock nach einem Gespräch mit dem türkischen Außenminister Fidan ebenfalls für die Eingliederung der Demokratischen Kräfte Syriens in die zu gründende syrische Armee ausgesprochen habe.
Offen bleibt dabei, wie die Sicherheit der kurdischen Bevölkerung sichergestellt werden soll. Bisher waren auf den Kontrollverlust der Demokratischen Kräfte Syriens stets Massenvertreibungen und andere Menschenrechtsverletzungen gefolgt. Zudem haben systematische Gespräche über die neue Ordnung in Syrien noch nicht einmal begonnen.
Der angehende US-Präsident Trump erklärte, „der Schlüssel zu Syrien liegt nun in den Händen der Türkei“. Und nicht nur die freundliche Aufnahme des türkischen Geheimdienstchefs in Damaskus, sondern auch die Erklärungen Jolanis zur nationalen Einheit stoßen bei der türkischen Regierung auf Wohlgefallen. Neben dem Ziel der Bekämpfung der kurdischen PYD, die die türkische Regierung zu einer Verlängerung der PKK erklärt, scheint als zweites Ziel die Vormachtstellung bei der Gestaltung der Zukunft Syriens zu liegen.
In dieser Hinsicht wurde auch der Besuch der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen wahrgenommen. Gemeldet wurde vor allem die Zusage einer weiteren Hilfe für syrische Flüchtlinge von einer Milliarde Euro. Gleichwohl unterstreicht diese bereits zuvor beschlossene Hilfe wohl vor allem das europäische Interesse, die Syrer in der Türkei dort zu halten. Nicht zur Sprache kam in der Berichterstattung dagegen, dass die Zuständigkeit für die Türkei in der neuen EU-Kommission vom Erweiterungskommissariat auf das für den Nahen Osten und südliches Mittelmeer übertragen wurde. Ein weiterer Schritt, die türkische Beitrittskandidatur ungeschehen zu machen.
Eine Woche zuvor hatte Staatspräsident Erdoğan dazu aufgerufen, die „CHP-Kommunen ein wenig zu schütteln“, um ihre Sozialversicherungsschulden einzutreiben. Am 16. Dezember teilte das Sozialministerium mit, dass gegen die sechs größten Städte der Türkei Kontopfändungen erwirkt wurden. Aus Istanbul kam ein Dementi, in Ankara waren die Konten von sechs Eigenbetrieben betroffen.
Das Kontopfändungen kein Weg zur Lösung der Sozialversicherungsschulden der Kommunen sind, sollte jedem klar sein. Zu durchsichtig ist auch der Zeitpunkt. In Bursa beispielsweise wurden diese Schulden erst zum Problem, nach dem nach Jahrzehnten die AKP dort abgewählt wurde. Die von AKP-Politikern in Jahrzehnten aufgehäuften Sozialversicherungsschulden nun in drei Raten von der neuen Stadtregierung eintreiben zu wollen, ist ebenso absurd wie ungerecht. Dies zeigt sich umso mehr, als in den aktuellen Rechnungshofberichten zur Sozialversicherung bemängelt wird, dass schwerwiegende Buchungsfehler sowohl bei der Verbuchung von Sozialversicherungsschulden als auch bei der Verfolgung ihrer Tilgung den Wert der Buchführung in Frage stellen.
Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofes urteilte am 12. Dezember letztinstanzlich zum Anschlag auf den Sabiha Gökçen Flughafen 2016. Der Anschlag wurde von 3 Militanten des „Islamischen Staat“ (IS) durchgeführt und kostete 46 Menschenleben. Im folgenden Strafverfahren wurden sechs Personen wegen „Anschlag auf die Verfassungsordnung“, „Mord“ und „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu erschwerter lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt. Der Kassationsgerichtshof hat das Urteil aufgehoben, weil das Strafmaß zu hoch sei. Zugleich ordnete er die Freilassung der sechs inhaftierten an. Diese wurden unverzüglich freigelassen.
Details zum Urteil des Kassationsgerichtshofes sind nicht bekannt. Das Gericht muss aber zu dem Schluss gekommen sein, dass eine Verurteilung wegen Mordes und Angriff auf die Verfassungsordnung nicht erfolgen könne. Gerichte in der ersten und zweiten Instanz waren bei den sechs Verurteilten zu dem Schluss gekommen, dass diese direkt an der Tat beteiligt waren. Mit diesem Urteil reduziert sich die Tatbeteiligung also auf die drei unmittelbaren Täter, die bei dem Anschlag getötet wurden. Dies wirkt eigentümlich, denn sie müssen mit Waffen und Sprengstoff versorgt worden sein, es gab eine Logistik und eine Finanzierung. Demgegenüber scheint der Kassationsgerichtshof die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation für erwiesen zu halten. Da die Angeklagten im Zusammenhang mit dem Terroranschlag festgenommen wurden, ist es wahrscheinlich, dass sie der IS-Zelle, die den Anschlag durchgeführt hat, angehört haben. Wäre es dann nicht naheliegend gewesen, wenn der Kassationsgerichtshof schon überzeugt war, dass eine Verurteilung wegen Mordes und Verfassungsfeindlichkeit nicht möglich ist, die Möglichkeit einer Beihilfe in Betracht zu ziehen? Dann wäre eine unverzügliche Freilassung ausgeschlossen gewesen.
Bleibt anzumerken, dass die dritte Strafrechtskammer des Kassationsgerichtshofes bereits mit ihrem Streit mit dem Verfassungsgericht über den Gezi Park Prozess und die parlamentarische Immunität von Can Atalay Aufsehen erregt hat. Eine andere Besonderheit ist, dass das Desinformations-Zentrum der Präsidialverwaltung eine Stellungnahme veröffentlichte, in der sie davor warnte, dass der Eindruck erweckte werde, es handele sich bei den Freigelassenen IS-Mitgliedern um „Täter“. Genau dafür waren sie in der ersten und zweiten Instanz verurteilt worden.
Unabhängig von der bevorstehenden Zinsentscheidung der türkischen Zentralbank gibt es ernst zu nehmende Kritiken am Inflationsprogramm der Regierung. Einen Überblick gab Fatih Özatay in einem Beitrag für die Wirtschaftsplattform ekonomim am 19.12.2024. Nach einer Schilderung der Ausgangslage weist er auf die zentralen Problemstellungen beim Start des Programms hin und erläutert, welche Risiken sich aufgrund der getroffenen politischen Entscheidungen ergeben.
Als nach der Parlamentswahl im Juni 2023 die neue Wirtschaftsführung eingesetzt wurde, lag die Leistungsbilanz auf einem kritischen Niveau. Die CDS-Risikoprämie war sehr hoch und verteuerte den Schuldendienst. Um die Devisennachfrage aufgrund eines hohen negativen Zinses (gemessen an der Inflation) aufzufangen, waren die devisenindexierten Sparkonten geschaffen worden, deren Garantien Unsummen verschlangen. Nicht zuletzt aufgrund der Erdbebenfolgen drohte der Staatshaushalt aus dem Ruder zu laufen. Zudem waren zur Vermeidung von Zinserhöhungen zahlreiche indirekte Regularien in Kraft gesetzt worden, die den Finanzmarkt verzerrten. Die offizielle Inflation lag bei 40 Prozent, der Leitzins bei 8,5 Prozent. Es herrschte Misstrauen gegenüber den veröffentlichten Statistiken, zudem war das Vertrauen in die Zentralbank dadurch erschüttert, dass deren Entscheidungsträger jeden Moment durch eine Präsidialverordnung abgelöst werden konnten.
Die angekündigte „Rückkehr zur Rationalität“ setzte eine Erhöhung des Leitzinses über das Inflationsniveau voraus. Offen blieb jedoch, ob dies in kurzen, schnellen Schritten erfolgen sollte oder über einen längeren Zeitraum gestreckt. Um dem Misstrauen gegenüber Statistikinstitut und Zentralbank zu begegnen, hätten Reformen erfolgen müssen, die deren Unabhängigkeit garantierten. Entschieden haben sich Regierung und Zentralbank für eine langsame Anhebung der Zinsen sowie eine schrittweise Aufhebung der Regularien unter Verzicht von Reformen beim Statistikinstitut und der Zentralbank. Mit dem Zinsanstieg verbunden war eine reale Aufwertung der Türkischen Lira, die jedoch die Exportwirtschaft beeinträchtigt und den Import von Vor- und Zwischenprodukten fördert. Özatay weist darauf hin, dass dies zu zunehmenden Widerstand gegen das Inflationsbekämpfungsprogramm führt (eine ähnliche Kritik äußert zugleich auch die Wirtschaftswissenschaftlerin Selva Demiralp). Damit steigt das Risiko, dass das Programm aufgegeben wird, bevor eine ausreichende Inflationssenkung erreicht ist. Özatay verweist dabei auf die Erfahrungen der 1990er Jahre, in denen sich Inflationsprogramme und Wachstumsprogramme in schneller Folge abwechselten und zu immer neuen Verzerrungen führten.